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ThüringenCDU geht bei Bildungsurlaub und Finanzhilfen auf Firmen zu

14.01.2026, 17:36 Uhr
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Die CDU will ein Ende der wirtschaftlichen Stagnation erreichen - und ändert einige Regeln beim Bildungsurlaub, aber auch bei staatlichen Subventionen bei Investitionen.

Erfurt (dpa/th) - Die CDU-Landtagsfraktion will die Regeln für Bildungsurlaub in Thüringen verschärfen. Künftig soll es die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr nur für "echte berufsrelevante Weiterbildung" geben, heißt es in einem Papier, das die Fraktion nach einer Klausur in Erfurt vorlegte.

Auch bei anderen Regeln, unter anderem bei staatlichen Finanzspritzen für Investitionen sowie weniger Bürokratie, will die Fraktion mehr Freiraum für Unternehmen. "Wir müssen raus aus der Stagnationsschleife", sagte CDU-Fraktionschef Andreas Bühl.

Beim Bildungsfreistellungsgesetz gehe es darum, dass es auch dem Arbeitgeber einen Mehrwert bringen müsse, wenn sich Arbeitnehmer weiterbildeten, so Bühl. "Es geht nicht um den viel beschriebenen Yoga-Kurs auf Teneriffa." In dem Papier heißt es, es könne nicht Sinn des Gesetzes sein, "für Beschäftigte fünf Tage Sonderurlaub für Auslandsreisen oder Wellness ohne Weiterbildungsbezug zu ermöglichen".

CDU will Bildungsfreistellungsgesetz ändern

Thüringen hat seit 2016 ein Bildungsfreistellungsgesetz. Damit haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber in den fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen - das Arbeitsentgelt wird weitergezahlt. Über die Kurse, die Arbeitnehmer in der Zeit belegen können, wird immer wieder gestritten.

Bühl sagte, die Kriterien für die Zertifizierung von Kursen müssten geändert werden. In der Vergangenheit war der Anteil der Arbeitnehmer, die die Bildungsfreistellung nutze, in Thüringen gemessen an der Zahl der Beschäftigten gering.

Bei der Investitionsförderung von Unternehmen plant die CDU-Fraktion ebenfalls Änderungen - dafür gibt es einen von Bund und Land gefüllten Fördertopf mit 259 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren. Künftig sollen die staatlichen Finanzspritzen nicht mehr so stark wie bisher daran ausgerichtet sein, dass Unternehmen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen oder Jobs erhalten, so Bühl.

Nicht alle Firmen und Jobs erhalten

Stärker in den Fokus rücke die Standortsicherung und damit der Arbeitsplatzerhalt durch eine höhere Produktivität. In dem Papier heißt es, staatliche Fördermittel seien "nicht länger von der Schaffung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen abhängig zu machen". Rationalisierung solle nicht zum Ausschluss von staatlicher Förderung führen.

Vorgelegt werden soll in diesem Jahr ein zweites Gesetz, mit dem bürokratische Regeln vereinfacht werden. Zudem soll die Zahl der Förderprogramme des Landes gelichtet und ihre Nutzung vereinfacht werden. "Ziel staatlicher Förderung kann nicht der Erhalt aller bestehenden Firmen und aller bestehenden Arbeitsplätze sein", schrieb die CDU-Fraktion in ihr Papier zur Thüringer Wirtschaft.

Quelle: dpa

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