ThüringenFußfessel soll Frauen besser vor Gewalt schützen

Thüringen plant, elektronische Fußfesseln zum besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen einzusetzen. Was sich mit dem neuen Staatsvertrag und dem reformierten Gesetz ändert.
Erfurt (dpa/th) - Thüringen will künftig beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt verstärkt auch auf die elektronische Fußfessel setzen. Für die praktische Umsetzung über die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder in Hessen hat das Kabinett nun den Weg zum Abschluss des erforderlichen Staatsvertrags freigemacht, wie Justizministerin Beate Meißner (CDU) informierte.
In Thüringen wird die elektronische Fußfessel bislang eher selten und nur zur Überwachung von gefährlichen Straftätern nach der Haftentlassung eingesetzt. Von 2012 bis 2025 wurde sie laut der Ministerin nur in 27 Fällen eingesetzt. Mit dem vom Bund im Mai reformierten Gewaltschutzgesetz können Gerichte mögliche Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt. Laut Meißner soll diese Regelung im nächsten Jahr in Kraft treten.
Steigende Ermittlungsverfahren nach häuslicher Gewalt
"Alle drei Tage stirbt in Deutschland eine Frau wegen einer Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners", sagte Meißner. Die Fußfessel sei ein geeignetes Mittel, um die Gewalt an Frauen zu bekämpfen. In Thüringen seien im vergangenen Jahr 3.304 Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt eingeleitet worden. Das seien rund 9,4 Prozent mehr als noch 2024.
Mit der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder werde es dann auch möglich sein, die Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Model umzusetzen: Dabei werden keine festen Verbotszonen wie Wohnort und Arbeitsplatz überwacht, sondern trägt stattdessen das Opfer ein freiwilliges Empfangsgerät bei sich, das mit der elektronischen Fußfessel des Täters kommuniziert.
Alarm bei Unterschreitung von Mindestabstand
"Der Täter trägt die Fessel und die Frau behält die Freiheit", so die Justizministerin. Bei Unterschreitung eines Mindestabstands wird Alarm ausgelöst, der bei der Überwachungsstelle registriert wird und das Opfer informiert. Meißner verwies zudem auf eine Regelung im neuen Thüringer Polizeiaufgabengesetz, die es den Beamten ermöglichen soll, bei Gefahr in Verzug 14 Tage lang die Fußfessel einzusetzen. Für das Gesetz muss der Landtag aber noch grünes Licht geben.