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ThüringenSchutz von Prostituierten: Behörden decken Verstöße auf

07.03.2026, 05:02 Uhr
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Die Behörden haben in den vergangenen Jahren Bordelle und Wohnungen durchsucht – und sind dabei immer wieder auf Dinge gestoßen, die den Schutz von Prostituierten unterlaufen.

Erfurt (dpa/th) - Bei Kontrollen von zur Prostitution genutzten Immobilien haben die Polizei und anderen Behörden in den vergangenen Jahren etliche Verstöße in Thüringen festgestellt. Die Beamten hätten etwa Prostituierte ohne die vorgeschriebene Anmeldebescheinigung angetroffen, geht aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Marion Rosin hervor.

In mehreren Fällen seien die vorgeschriebenen Notrufeinrichtungen defekt gewesen. Außerdem hätten in einigen anderen Fällen Hinweisschilder auf die geltende Kondompflicht gefehlt. Über die Notrufsysteme sollen Prostituierte schnell Hilfe alarmieren können, wenn etwa ein Freier gewalttätig wird.

Für die Kontrollen sind nach Ministeriumsangaben die jeweiligen Landratsämter beziehungsweise die Verwaltungen der kreisfreien Städte zuständig. Regelmäßig wird demnach die Polizei zu solchen Kontrollen hinzugezogen.

Auge auf Menschenhandel

Insgesamt wurden zwischen 2022 und 2025 nach Angaben des Ministeriums 164 Kontrollen in Thüringen durchgeführt, die im Zusammenhang mit Prostitution standen. Dabei prüfen die staatlichen Stellen auch regelmäßig, ob die Frauen und wenige Männer, die Sex gegen Geld anbieten, in die Prostitution gezwungen wurden und ob sie illegal nach Deutschland gebracht worden sind.

Jährlich sei jeweils eine sehr kleine Anzahl solcher Fälle von Menschenhandel entdeckt worden. Für die Jahre 2023 und 2024 beispielsweise weist die Polizeiliche Kriminalstatistik jeweils einen Fall von festgestellter Zwangsprostitution auf, heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Weniger Prostituierte angemeldet als vor Corona

Insgesamt sind in Thüringen in den vergangenen Jahren einige hundert Prostituierte offiziell angemeldet gewesen. Ihre Zahl lag 2024 bei etwa 250 Personen, im Jahr davor waren es etwa 170 gewesen. Unmittelbar vor Beginn der Corona-Pandemie waren es nach Angaben des Landesamts für Statistik etwa 400 Personen gewesen. In der Statistik wird das Geschlecht nicht erfasst. Auch Angaben zum Umfang von illegaler Prostitution können die Statistiker nicht machen.

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern gilt als normales Gewerbe. Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt seit 2017 zudem vor, dass Bordelle eine Betriebserlaubnis benötigen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und regelmäßig zur Gesundheitsberatung zu gehen.

Quelle: dpa

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