ThüringenUrteil zu Vernachlässigung wird angefochten

Eltern vernachlässigen ihren schwerbehinderten Sohn, das Gericht urteilt – doch weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft sind zufrieden.
Erfurt (dpa/th) - Nach dem Urteil gegen ein Elternpaar wegen schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes haben sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist damit nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht hatte die beiden Angeklagten vor einer Woche der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Aussetzung schuldig gesprochen.
Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, der Vater zu drei Jahren Haft. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen für die Mutter sechs Jahre und für den Vater fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert.
Der Vorsitzende Richter Markus Hagen hatte die Entscheidung mit der über mehrere Wochen nicht ausreichenden Versorgung des schwer körperlich und geistig eingeschränkten Sohnes mit Nahrung und Flüssigkeit begründet. Der 2001 geborene Sohn hatte von Geburt an einem schweren Gendefekt gelitten – er konnte weder sprechen noch laufen und war inkontinent.