ThüringenWarum und wie oft Jobcenter Bürgergeld kürzen

Komplettverweigerung macht nur einen geringen Anteil an den Ursachen aus, weshalb Jobcenter Bürgergeld kürzen. Das scharfe Sanktionsschwert ziehen die Mitarbeiter in der Regel aus einem anderen Grund.
Erfurt/Halle (dpa/th) - Vor allem wegen verpasster Termine haben Jobcenter im vergangenen Jahr das Bürgergeld von Empfängern in Thüringen gekürzt. "Acht von zehn Leistungsminderungen entstehen deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden", erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen. 9.900 Mal strichen Mitarbeiter der Jobcenter aus diesem Grund Teilbeträge des den Empfängern zustehenden Bürgergelds.
Mehr Kürzungen im vergangenen Jahr
Verglichen mit 2024 haben die Jobcenter im vergangenen Jahr häufiger das Bürgergeld wegen Pflichtverletzungen seitens der Empfänger gekürzt: Die Zahl solcher Fälle stieg der Regionaldirektion zufolge um 1.900 auf 11.800. Auch die Zahl der betroffenen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger stieg demnach um 600 auf 5.000. Damit waren 4,6 Prozent aller Empfänger von Kürzungen betroffen. 2024 waren es 3,9 Prozent gewesen.
In nur 900 Fällen behielten die Jobcenter einen Teil des Bürgergelds ein, weil sich Empfänger den Angaben nach etwa bewusst und grundlos weigerten, einen angebotenen Job aufzunehmen oder fortzuführen. Auch wenn sie etwa eine Ausbildung oder ein Angebot etwa zur beruflichen Weiterbildung ablehnen, können Jobcenter zu diesen Sanktionen greifen.
Härtefälle können Sanktionen verhindern
Auch bundesweit verzeichnete die Arbeitsagentur einen Anstieg der Kürzungen um 25 Prozent, wie sie Anfang der Woche mitgeteilt hatte.
Wie stark das Bürgergeld gekürzt wird, hängt unter anderem davon ab, wie häufig ein Empfänger bereits Pflichten verletzt. Leistungen dürfen maximal 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden. Die Regionaldirektion betont, dass Sanktionen nicht eingeleitet werden, wenn etwa ein Härtefall vorliegt. Wird eine Pflichtverletzung vermutet, gibt Ihnen das Jobcenter die Gelegenheit, sich zu den Gründen und den Umständen zu äußern (Anhörung).
Umstellung auf Grundsicherung ab Juli – Regelverschärfung kommt
Nach der jüngsten umstrittenen Reform soll das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt werden. Die schrittweise Umwandlung des Systems ab Juli bringt künftig auch schärfere Regeln für Empfänger bis hin zu möglichen Total-Sanktionen mit sich.