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Solarpaket IBalkonkraftwerk installieren: Haben Nachbarn Vetorecht?

12.08.2024, 11:32 Uhr
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Regelungen zum Mieterstrom: Können Nachbarn ein Balkonkraftwerk durch ihr Veto verhindern? (Foto: istockphoto.com)

Am Balkongeländer ist schon so manch nachbarschaftlicher Streit entbrochen. Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, sollte diese Regeln kennen.

Wer selbst Strom erzeugen will, kann mit steckerfertigen Solaranlagen direkt loslegen. Balkonanlagen sind schnell montiert und noch schneller angeschlossen. Aber müssen Mieter ihr Vorhaben nicht zuerst mit den Nachbarn absprechen? Welches Mitspracherecht die Balkonnachbarn haben, erklären wir hier.

Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken mit Solarpaket I vereinfacht

Am 16. Mai 2024 trat das Solarpaket I in wesentlichen Teilen in Kraft. Die neuen gesetzlichen Regelungen räumen unnötige Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten bei der Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken aus dem Weg. Laut Bundesregierung können Mieter jetzt von ihren Eigentümergemeinschaften oder Vermietern verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.

Damit gibt es nun auch viel weniger Vetorecht für Nachbarn, die sich womöglich an den Balkonkraftwerken stören könnten. Früher konnten Nachbarn über Beschwerden bei den Eigentümern einen Mehrheitsentscheid in der Eigentümergemeinschaft erwirken. Das geht jetzt nicht mehr so leicht.

Mit dem Solarpaket I wurde ebenfalls beschlossen, dass Balkonkraftwerke jetzt mit bis zu 800 Watt leistungsstärker sein dürfen. Speziell für die Anbringung an Gitterbalkonen konzipierte Mini-Solaranlagen gibt es etwa bei Kleines Kraftwerk.

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Kleines Kraftwerk steckerfertiges Balkonkraftwerk (bis 440 Watt, bifazial, mit Halterung)
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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Details des Single-Gitterbalkon-Komplettpakets:

  • Ein Solarmodul mit 440 Watt Peak

  • Bifaziale Herstellung

  • Inklusive Hoymiles 400W-Mikrowechselrichter

  • Montagegestell und Halterung für den Balkon

  • Anschlusskabel nach Wahl

Balkonkraftwerke jetzt im Katalog für privilegierte Maßnahmen

Laut Solarpaket I gehören Balkonkraftwerke jetzt entsprechend des Wohnungseigentumsrechts zum Katalog für privilegierte Maßnahmen. Bauliche Veränderungen in diesem Katalog können nicht mehr ohne weiteres vom Eigentümer oder durch Veto der Nachbarn verhindert werden. Mieter, die Solaranlagen auf dem Balkon betreiben wollen, haben es nun also viel einfacher.

Auf Ebay gibt es steckerfertige Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung. Zwei 400-Watt-Solarmodule und den entsprechenden 800-Watt-Wechselrichter gibt es schon für weniger als 300 Euro.

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Balkonkraftwerk 820 W drosselbar und steckerfertig mit Wifi
268,00 €

Das Kundenurteil "sehr gut" erhielt im Vergleich bei Focus Money das steckerfertige 800-Watt-Balkonkraftwerk von Solakon. Auf Amazon ist es ein Bestseller und mit 640 überwiegend positiven Bewertungen beliebt bei den Nutzern.

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Trotz rechtlicher Sicherheit: Nachbarn fragen schadet nicht

Nachbarn wie Vermieter müssen triftige Gründe vorbringen, um einmal installierte Balkonkraftwerke zu verhindern und den Rückbau anzuordnen. Eigentümer und Vermieter können etwa den Denkmalschutz von Wohneigentum geltend machen.

In der Vergangenheit gab es bereits Gerichtsurteile, die den Klagen von Nachbarn recht gaben. In einem Fall wurden Nachbarn etwa durch die Ausrichtung eines Balkonkraftwerks permanent geblendet. Der Betreiber der entsprechenden Anlage musste diese nun so ausrichten, dass Nachbarn nicht mehr geblendet wurden.

Wer Streit mit den Nachbarn vermeiden will, spricht am besten im Vorfeld mit ihnen über die Pläne.

Quelle: ntv.de