Geld sparenFünf teure Fehler beim Autoleasing

Autoleasing lohnt sich längst nicht mehr nur für Gewerbetreibende. Bei der Rückgabe kann es aber ein böses Erwachen geben. Betroffene berichten von Nachzahlungen im vierstelligen Bereich. Wer rechtzeitig handelt, kann viel Geld sparen.
Autoleasing ist aus vielen Gründen praktisch: Man bindet sich nicht lange an einen Wagen, muss sich nicht darum kümmern, das Fahrzeug irgendwann zu verkaufen und die Servicekosten sind bei vielen Leasingverträgen bereits erhalten. Auch der schnelle Wertverlust eines Neuwagens ist für Leasingnehmer kein Problem. Dank der Umweltprämie des Bundes sind zudem die Leasingraten nicht mehr nur für Gewerbetreibende attraktiv.
Doch wo Licht ist, da gibt es auch Schatten. Bereits beim Vertragsabschluss gilt es, auf bestimmte Details zu achten: Laufzeit, Leasing-Art und Servicepakete sollten genau unter die Lupe genommen werden. Auch während des Leasings und bei der Rückgabe gibt es Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt. Wir zeigen fünf Fehler und erklären, wie sie vermieden werden können.
Punkt 1: Mehrere Angebote einholen
Wenn Sie sich ein bestimmtes Automodell ausgesucht haben, vergleichen Sie die Angebote. Die Preise der Anbieter unterscheiden sich teilweise erheblich. Es gibt verschiedene Vertragslaufzeiten, Kilometer- oder Restwert-Leasing, Service-Angebote, Neu- oder Gebrauchtwagenleasing, was bei den Kosten durchaus einen Unterschied im vierstelligen Bereich ausmachen kann. Rechnen Sie auch die Gesamtkosten aus, um die Angebote besser vergleichen zu können.
Eine gute Vergleichsmöglichkeit bietet ntv Autoleasing. Unser Portal vergleicht die Angebote mehrerer Anbieter und listet die stärksten Deals auf.
Punkt 2: Kurze oder zu lange Laufzeit wählen
Die Laufzeit spielt beim Autoleasing aus mehreren Gründen eine wichtige Rolle: Elektroautos erhalten die volle Förderung des Bundes nur, wenn die Leasing-Dauer mindestens 23 Monate beträgt. Es werden aber durchaus auch Laufzeiten über 48 Monate angeboten. Das kann zum Problem werden, wenn sich die Lebenssituation etwa durch Jobverlust oder Krankheit ändert. Denn Leasingverträge können in den seltensten Fällen vorher gekündigt werden. Eine Möglichkeit ist, den Vertrag auf einen anderen Leasingnehmer zu überschreiben. Dafür muss der Leasinggeber jedoch zustimmen.
Punkt 3: Auto gut pflegen
Es hört sich trivial an, doch wer das Fahrzeug während der Laufzeit gut pflegt, spart Geld und Nerven. Inspektionstermine sollten unbedingt eingehalten werden, damit Verschleißteile gewechselt werden können. Wer das Auto beschädigt, sollte es vor der Rückgabe reparieren lassen. Solange der Vertrag läuft, hat der Leasingnehmer bei der Werkstatt die freie Auswahl. Danach lässt der Leasinggeber die Schäden selbst beheben - auf Kosten des Kunden. Zudem sollte der Wagen gründlich von innen und außen gereinigt werden.
Punkt 4: Eigene Nutzung einschätzen
Beim Restwert-Leasing schätzt der Leasinggeber bei Vertragsschluss, wie viel der Wagen am Ende der Laufzeit noch wert ist. Ein Gutachter schätzt dann bei der Rückgabe den Wert - das birgt Risiken. Privatkunden sollten sich deshalb für das Kilometer-Leasing entscheiden, bei dem vorher festgelegt wird, wie viele Kilometer während des Leasing-Zeitraums zurückgelegt werden dürfen. Geringe Überschreitungen im dreistelligen Bereich toleriert der Leasinggeber meistens. Wer das eigene Nutzungsverhalten kennt, spart sich teure Nachzahlungen. Sollte doch einmal ungeplant eine längere Reise anstehen, ist ein Mietwagen unter Umständen die günstigere Alternative.
Bei der Rückgabe darf das Fahrzeug übliche Gebrauchsspuren aufweisen. Überdurchschnittliche Abnutzungen wie etwa große Lackschäden oder Beulen muss der Leasingnehmer auf eigene Kosten beheben. Was übermäßig ist und was nicht, lässt sich jedoch im Einzelfall nicht immer genau feststellen. Doch auch hier muss der Leasingnehmer nicht alles hinnehmen, wie Punkt 5 zeigt.
Punkt 5: Protokoll nicht vorschnell unterschreiben
Bei der Rückgabe wird die Leasing-Gesellschaft den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren. Es bietet sich an, einen Zeugen mitzunehmen und Fotos des Fahrzeuges anzufertigen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Dem Rückgabeprotokoll sollte nicht übereilt zugestimmt werden, die Unterschrift muss nicht vor Ort erfolgen. Wer mit Mängeln nicht einverstanden ist, sollte dies im Protokoll vermerken und bei Bedarf einen eigenen Gutachter einschalten. Wenn im Anschluss an den ausgelaufenen Leasingvertrag ein neues Auto beim selben Händler bestellt wird, kann dies für Verhandlungen genutzt werden. So kann etwa vereinbart werden, für das alte Fahrzeug Nachzahlungsforderungen auszuschließen.
Sollte es keine Einigung geben, bleibt der Gang zum Rechtsanwalt. Der Vorteil: Vor Gericht liegt die Beweislast beim Leasinggeber. So urteilte das Landgericht München etwa, dass leichte Beulen an mehreren Türen und abgeplatzter Lack an den Türkanten keine übermäßige Abnutzung darstellen. (Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96). Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, trägt allerdings das volle Kostenrisiko und muss bei einer Niederlage nicht nur die Reparatur des Autos, sondern auch Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten bezahlen.