Laufzeiten, Kündigung & Co. Handyverträge: Was ändert das neue Gesetz?
06.12.2021, 15:56 Uhr
Das neue Telekommunikationsgesetz kommt den Verbrauchern entgegen.
(Foto: istockphoto.com)
Das neue Telekommunikationsgesetz liefert einen besseren Verbraucherschutz für Internet- und Handyverträge. Eingeschlossen davon sind und anderem Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Wie die Änderungen im Detail aussehen und was sie bewirken.
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt ein neues Telekommunikationsgesetz. Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist ein besserer Verbraucherschutz. Daher umfasst das neue Gesetz Aspekte zu Vertragsabschluss, Verlängerung und Kündigungsfrist. Wer einen neuen Handy- oder Internetvertrag abschließt, sollte über die folgenden Änderungen Bescheid wissen:
- Verpflichtende Zusammenfassung der Vertragsdetails vor Vertragsabschluss
- Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist von einem Monat bei automatischer Verlängerung
Verpflichtende Zusammenfassung der Vertragsdetails vor Vertragsabschluss
Der Anbieter muss dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss eine klare und leicht verständliche Zusammenfassung der Vertragskonditionen und -leistungen bieten. Das gilt für alle Vertragsabschlüsse über das Telefon, online oder in einem Shop. Zusätzlich muss der Verbraucher genügend Zeit haben, die Zusammenfassung zu lesen und das Angebot vergleichen zu können. Um das Unterjubeln von Verträgen am Telefon zu verhindern, sind solche Vertragsabschlüsse jetzt schriftlich per Brief, E-Mail oder SMS zu bestätigen.
Automatische Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit
In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit für einen Handyvertrag 24 Monate. Ohne fristgerechte Kündigung verlängerte er sich bisher meistens um weitere zwölf Monate. Wer das Vertragsende aus den Augen verlor, war also weiterhin langfristig an den Vertrag gebunden. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz passiert das nicht mehr: Jetzt verlängern sich die ausgelaufenen Handyverträge auf unbestimmte Zeit – und können jederzeit gekündigt werden.
Kündigungsfrist von einem Monat bei automatischer Verlängerung
Bei einer automatischen Vertragsverlängerung sieht das neue Gesetz nämlich eine Kündigungsfrist von einem Monat vor. Wer den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist der Mindestvertragslaufzeit also nicht gekündigt hat, kann dies anschließend tun und ist innerhalb von einem Monat nach Eingang der Kündigung vom Vertrag befreit.
Handyvertrag leicht gemacht: So geht's
Die neuen Gesetzesänderungen kommen den Verbrauchern zugute und befreien von ungewollten Vertragsverlängerungen, die sich lange hinziehen. Es geht allerdings noch einfacher: Wer direkt einen möglichst unkomplizierten Handyvertrag mit guten Konditionen wählt, muss sich anschließend nicht um Zusatzkosten oder ähnliches sorgen.
Kombination aus Handy und Tarif
Ein Beispiel dafür sind Handytarife im Smartphone-Bundle bei Anbieter o2. Das Smartphone zahlt man in Raten über die Vertragslaufzeit ab. Ist das Handy abbezahlt, verringern sich die Kosten automatisch auf den reinen Tarifpreis. Aktuell gibt es etwa das iPhone 13 Pro mit unlimitiertem Datenvolumen im Kombi-Paket für 64,99 Euro monatlich. Nach der Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten (wahlweise auch 24 oder 48 Monate) senken sich die Kosten.
- iPhone 13 Pro: A15 Bionic Chip, 6,1-Zoll-OLED-Display, Triple-Kamera mit 12 Megapixeln, 128 Gigabyte Speicher
- o2 Free Unlimited Max: Unbegrenztes Datenvolumen (bis zu 500 Mbit/s), 4G LTE / 5G, Allnet-Flat
- Monatliche Kosten (36 Monate, Smartphone + Tarif): 64,99 Euro
- Monatlicher Tarifpreis ab dem 37. Monat: 59,99 Euro
Kleiner Tipp: Potenzielle Neukunden entfernen das Häkchen (Für: o2-Kunde), um zu den geeigneten Tarif-Bundles zu gelangen.
Bei anderen Anbietern tappen Kunden oft in eine Kostenfalle und zahlen bei einer Vertragsverlängerung weiterhin die Raten für das Smartphone. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Tarifdetails.
Flexible Alternative: Monatlich kündbare Tarife
Alternativ gibt es Handytarife ohne Vertragsabschluss. Sie haben keine bestimmte Laufzeit und sind monatlich kündbar. Wer also generell nicht an Vertragslaufzeiten gebunden sein möchte, ist mit einem solchen Tarif angenehm flexibel – optimal, um einen Anbieter sowie Tarifkonditionen auszutesten oder übergangsweise zu nutzen. Solche flexiblen Handytarife gibt es unter anderem bei Anbietern wie o2, mobilcom-debitel oder der Telekom.
Das neue Telekommunikationsgesetz verbessert den Verbraucherschutz hinsichtlich der Vertragsabschlüsse und der automatisch verlängerten Laufzeiten. Ungewollt und unnötig verlängerte Handyverträge gehören damit der Vergangenheit an. Wer sich trotzdem möglichst wenig um seinen Handytarif sorgen möchte, kann zu Flex-Tarifen oder Bundles greifen, bei denen die Kosten nach der Mindestlaufzeit reduziert werden.
Quelle: ntv.de