Schutz vor EinbrüchenSmarte Sicherheitstechnik in der Wohnung: Was ist erlaubt?

Wer sich als Mieter in seiner Wohnung zusätzlich vor Einbrüchen schützen möchte, benötigt in vielen Fällen die Erlaubnis des Vermieters. Es gibt aber auch smarte Sicherheitstechnik, mit der man die Wohnung selbst unkompliziert und ohne Einverständnis nachrüsten kann.
In der eigenen Wohnung möchte man sich sicher fühlen. Auch wenn die Zahl der Einbrüche laut polizeilicher Kriminalstatistik seit Jahren zurückgeht, sind viele Mietwohnungen nicht ausreichend für den Fall der Fälle geschützt. Deshalb ist es sinnvoll, beim Thema Sicherheit der eigenen Wohnung nachzurüsten. Wir wissen, welche Sicherheitstechnik erlaubt ist und wo es gerade günstig smarte Bewegungsmelder, Kameras & Co. gibt.
Schwachstelle Fenster und Balkontüren
Auch wenn der Vermieter für die Sicherheit im Haus verantwortlich ist, einen zusätzlichen Schutz vor Einbrüchen muss er den Mietern nicht gewähren. Bestimmte Maßnahmen darf man aber auch selbst vornehmen, zum Beispiel die Fenster nachrüsten. Diese sind oft nicht ausreichend gesichert und somit eine Schwachstelle, die es potenziellen Einbrechern leicht macht. Vor allem Personen, die in Erdgeschosswohnungen oder in ruhig gelegenen Mietshäusern leben, haben oft ein mulmiges Gefühl, wenn sie mal länger unterwegs sind. Abschließbare Fenstergriffe sind da zum Beispiel eine Möglichkeit, die einen Einbruch erschweren können. Vorteil: Sie lassen sich schnell montieren und beim Auszug auch wieder entfernen.
Wer lieber auf intelligente Lösungen setzen möchte, für den können smarte Tür- oder Fensterkontaktsensoren wie die von Eve die Lösung sein. Der Sensor besteht aus zwei Teilen, die einfach an Tür- oder Fensterrahmen geklebt und auch wieder rückstandslos entfernt werden können. Nach dem Anbringen werden sie über die passende Eve-App eingerichtet.
Das kann der Sensor:
Registrieren, wie lange Türen und Fenster geöffnet wurden
Überprüfen, ob Fenster verschlossen sind
Über App eine Nachricht ans Handy schicken, wenn Fenster in Abwesenheit geöffnet wurden
Lässt sich mit anderen Geräten wie smarten Thermostaten verbinden, um die Heizung während des Lüftens auszustellen
Tipp: Bei Tink gibt es die Eve-Fenstersensoren während der Smart Week gerade im 4er-Set zum reduzierten Preis von 99,95 Euro.
Bewegungsmelder für Innenräume
In einer Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, wenn man Sicherheitstechnik einbauen möchte, für die größere Umbauarbeiten notwendig sind, etwa, wenn extra Kabel verlegt werden müssen. Besonders praktisch sind dann Systeme, die einfach aufgestellt und nicht montiert werden müssen, wie beispielsweise der smarte Bewegungsmelder von Philips Hue für Innenräume. Mit ihm kann einerseits gesteuert werden, wann und in welchem Raum in der Wohnung das Licht angehen soll; andererseits kann er aber auch ein Baustein des eigenen Sicherheitssystems sein. Ist man selbst nicht zu Hause, registriert der Melder unbefugte Bewegungen und schaltet zur Abschreckung Licht ein. Angebracht wird das kabellose und batteriebetriebene Gerät mit einem Magneten – und über die Hue-App gesteuert.
Das kann der Philips-Hue-Bewegungsmelder:
Automatisches Einschalten von Licht bei Bewegung
Steuerung der Beleuchtung von bis zu drei Räumen oder einem ganzen Beleuchtungssystem
Anpassen der Beleuchtung zu unterschiedlichen Tageszeiten
Perfekt auch zum Energiesparen
Verwendbar für Innenräume sowie den Außenbereich
Nachteil: Der Bewegungsmelder funktioniert nur in Kombination mit entsprechendem Philips Hue System, der Hue Bridge und mindestens einer Philips Hue Lampe sowie der passenden App.
Mobile Alarmanlage
Alarmanlagen müssen nicht immer fest verbaut sein. Ideal für Mietwohnungen sind daher mobile Versionen wie das Bosch-Alarmgerät. Das verfügt über mehrere Sensoren, die unerlaubtes Eindringen in die Wohnung erkennen (über Bewegung oder Geräusche) und dann einen schrillen Warnton abgibt oder per stummem Alarm informiert und eine Nachricht auf das Handy schickt.
In dem kleinen Gerät steckt aber noch viel mehr. Weitere Sensoren können auch die Luftqualität, Pollenbelastung in der Luft und die Temperatur messen. Selbst Brandgas kann das Gerät erkennen und im Ernstfall eine Warnung aussenden. Verbunden wird das Alarmgerät per WLAN, Bluetooth oder unterwegs per Mobilfunk mit integrierter eSIM.
Das kann das mobile Alarmgerät von Bosch:
Erkennen von Einbrüchen durch verschiedene Sensoren
Aussenden eines Alarmtons oder Senden eines stillen Alarms auf das Smartphone
Steuerung per App
Sensoren zur Temperaturmessung, Pollenbelastung, Luftqualität und Brandgas
Auch unterwegs nutzbar
Praktisch: Das mobile Alarmgerät von Bosch eignet sich auch für unterwegs und kann zum Beispiel mit in den Urlaub genommen werden.
Überwachungskamera für innen
Zu einem gut durchdachten Sicherheitssystem gehört auch eine Überwachungskamera. Allerdings muss bei einer Wohnung genau überlegt werden, wo diese angebracht oder aufgestellt wird. Der Einbau einer Kamera oder Video-Klingelanlage vor der Wohnungstür ist nicht erlaubt, zum einen aus Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Mieter und zum anderen, weil dafür Installationsarbeiten vorgenommen werden müssen, die Eingriffe in die Bausubstanz nötig machen. Auch muss mit einem Schild darauf hingewiesen werden, dass Filmaufnahmen gemacht werden.
Eine Alternative sind aber Kameras für den Innenbereich. Die Kamera von Netatmo wird einfach am gewünschten Platz aufgestellt, ist mit einer Gesichtserkennung ausgestattet, die fremde Personen in der Wohnung erkennen kann und wird per App gesteuert.
Das kann die smarte Netatmo-Innenkamera:
Überwachungskamera und Bewegungsmelder in einem
Steuerung per App
Gesichtserkennung
Hochauflösende Aufnahmen auch bei schlechter Beleuchtung
Schickt im Ernstfall Benachrichtigung ans Handy
Speicherung von Videoaufzeichnung in Cloud oder FTP-Server
Glasbruchsensoren
Wenn Einbrecher durch Einschlagen einer Fensterscheibe versuchen, ins Innere der Wohnung zu kommen, kann ein smarter Glasbruchsensor wie beispielsweise der Glasbruchmelder für Funk-Alarmanlagen von Blaupunkt Alarm auslösen und auf diese Weise die Diebe in die Flucht schlagen. Wird eine Scheibe eingeworfen oder stark erschüttert, erkennen Sensoren das. Ein schriller, sirenenartiger Ton soll abschreckend wirken. Gleichzeitig erhält man außerdem eine Nachricht auf das Smartphone.
Die Montage von Glasbruchsensoren ist einfach, sie werden lediglich an die entsprechenden Fensterscheiben geklebt und können später rückstandslos wieder entfernt werden, weshalb sie auch gut in Mietwohnungen als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme verwendet werden können.
Das kann der Blaupunkt-Glasbruchmelder für Funk-Alarmanlagen:
Löst schrillen Alarm aus bei Bruch oder Erschütterung einer Fensterscheibe
Benachrichtigung an das Smartphone
Verschiedene Empfindlichkeitsstufen einstellbar
Nachteil: Ein Glasbruchsensor muss an jede einzelne Scheibe angebracht werden und kann trotz geringer Größe als störend empfunden werden.
Kamera, Bewegungsmelder & Co.: Was in der Mietwohnung erlaubt ist und was nicht
Soll die eigene Wohnung mit smarter Technik als Schutz vor einem Einbruch ausgestattet werden, dann am besten, bevor etwas passiert. Als Mieter gibt es vor dem Kauf von Überwachungskamera oder Bewegungsmelder allerdings ein paar Dinge zu beachten, denn nicht alles ist erlaubt. Vor allem dann nicht, wenn durch Überwachungskameras oder Videosprechanlagen Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Oder die Installation der Technik nur durch Eingriffe in die Bausubstanz möglich ist. Das gilt zum Beispiel für das Anbringen von Querriegelschlössern oder wenn ein Türschloss durch ein smartes Schloss ersetzt werden soll. Es gibt aber auch eine ganze Reihe smarter Technikmaßnahmen, die ohne das Einverständnis des Vermieters vorgenommen werden dürfen. Dazu zählen:
Fenster- und Türsensoren
Bewegungsmelder innen
Überwachungskameras in der Wohnung
Anbringen von Glasbruchsensoren am Fenster
Alarmanlage innen
Smarte Beleuchtung, die zu bestimmten Uhrzeiten automatisch angeschaltet wird
Im Zweifel: Vorher besser den Vermieter um dessen Einwilligung fragen und abklären, ob selbsteingebaute Sicherheitstechnik nach einem Auszug bestehen bleiben darf oder eventuell wieder entfernt werden muss.
