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Oberstes Gericht bestätigt Amtsenthebung des bosnischen Serbenführers Milorad Dodik

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(Foto: AP)

Das Oberste Gericht Bosniens hat eine Berufung des entmachteten bosnischen Serbenführers Milorad Dodik gegen seine Amtsenthebung zurückgewiesen. Das Gericht in Bosnien bestätigte am Dienstag eine Verurteilung Dodiks, wonach er wegen Missachtung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten der UNO für Bosnien und Herzegowina sechs Jahre lang kein politisches Amt ausüben darf. Dodiks Anwälte kündigten an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Dodik war Anfang August als Präsident der Republika Srpska von der Zentralen Wahlkommission Bosnien-Herzegowinas vorläufig seines Amtes enthoben worden, nachdem ein Berufungsgericht eine einjährige Haftstrafe und ein sechsjähriges Ämterverbot gegen den 66-Jährigen bestätigt hatte. Die Verbüßung der Gefängnisstrafe konnte er durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden.

Dodik war in erster Instanz verurteilt worden, weil er im Juli 2024 zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina untersagten. Bosnien-Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republik Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile haben eigene Regierungen und Parlamente und sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.

Das Urteil gegen Dodik hatte laut Beobachtern die größte Krise in dem Balkanstaat seit dem Bosnienkrieg (1992-1995) ausgelöst. Der bosnische Serbenführer hatte den Prozess gegen ihn als "politisch" motiviert angeprangert, tausende seiner Anhänger demonstrierten gegen das Urteil. Die Zentrale Wahlkommission hat für den 23. November eine vorgezogene Wahl angesetzt, bei der über Dodiks Nachfolge entschieden werden soll. Im vergangenen Monat hatte das Parlament der serbischen Teilrepublik Ana Trisic Babic, eine Dodik-Vertraute, zur Interims-Nachfolgerin gewählt.

Quelle: ntv.de, AFP

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