Diskriminierung Zugewanderter EU-Gericht rügt Italien wegen Wohnsitzauflage
29.07.2024, 17:48 Uhr
"Cour de Justice de l'Union Europeene": Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
(Foto: Harald Tittel/dpa)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Italien wegen einer Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe gerügt, mit der bestimmte zugewanderte Menschen davon ausgeschlossen wurden. "Die fragliche Wohnsitzauflage stellt eine indirekte Diskriminierung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen dar", erklärte der Gerichtshof. Italien habe zu Unrecht den Zugang zur Sozialhilfe auf Personen beschränkt, die seit mindestens zehn Jahren im Land lebten.
Die 2018 eingeführte Initiative begrenzte die Zahlungen auf Menschen, die seit mindestens zehn Jahren legal im Land lebten. Damit schloss sie Einwanderer aus, die erst vor kurzem nach Italien kamen. Die Regelung wurde von der damals regierenden rechtsgerichteten Lega und der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung verabschiedet und im vergangenen Jahr von der konservativen Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zurückgenommen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union fügte hinzu, dass nach den EU-Richtlinien Drittstaatsangehörige ein Recht auf einen langfristigen Aufenthaltsstatus und Gleichbehandlung in Bezug auf Sozialleistungen nach fünf Jahren haben sollten.
Der Zugang zu Sozialleistungen ist in Italien und anderswo in Europa ein politisch heikles Thema, da die Bevölkerung über die Einwanderung und ihre vermeintlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte besorgt ist. In Frankreich hat die rechte Partei Rassemblement National (RN) bei den EU-Wahlen und den nationalen Wahlen mit dem Versprechen geworben, die Sozialleistungen für Einwanderer "drastisch zu kürzen".
Quelle: ntv.de, RTS