Kurznachrichten

Urteil des BGH Rückforderung von Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren möglich

Wer mehr als 50 Euro pro Jahr für sein Konto ausgibt, sollte prüfen, ob es Alternativen mit vergleichbarem Leistungsumfang woanders günstiger gibt und gegebenenfalls die Bank wechseln.

Wer mehr als 50 Euro pro Jahr für sein Konto ausgibt, sollte prüfen, ob es Alternativen mit vergleichbarem Leistungsumfang woanders günstiger gibt und gegebenenfalls die Bank wechseln.

(Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Sie informierte ihn im Oktober 2017 darüber, dass sie ab Januar 2018 eine monatliche Kontoführungsgebühr von 3,50 Euro und eine jährliche Gebühr für die Bankkarte von sechs Euro erheben werde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen vor, dass die Zustimmung als erteilt galt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist ablehnt.

Der Kunde hatte zu dem Zeitpunkt zwei Konten bei der Sparkasse, die ihn nichts kosteteten, solange er im Schnitt 1500 Euro Guthaben darauf hatte. Er fragte, ob es keine kostenlose Alternative gebe. Als die Sparkasse nein sagte, kündigte er eins der beiden Girokonten.

Im April 2021 entschied dann der BGH, dass Banken ihre Kunden bei einer Gebührenerhöhung um Zustimmung bitten müssen. Drei Monate später widersprach der Kunde den Gebühren der Sparkasse. Vor Gericht wollte er erreichen, dass ihm das Geld zurückgezahlt wird.

Das Landgericht Ingolstadt entschied zwar, dass die Klausel zur Erhebung der Gebühren unwirksam war. Es sprach dem Mann aber dennoch kein Geld zu, da er erst mehr als drei Jahre nach der Information über die Gebühren widersprach. Dieses Urteil hob der BGH nun auf und sprach dem Sparkassenkunden die knapp 200 Euro zu.

Quelle: ntv.de, AFP

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