Wirtschaft

Prokon-Fall schon Jahre bekannt Bafin fordert Risiko-Ampel

Bei so manchem Finanzprodukt ist der Anleger ob dessen Komplexität überfragt. Er kann die damit verbundenen Risiken nicht mehr einschätzen. Jüngstes Beispiel: Prokon-Genussscheine. Die deutsche Finanzaufsicht will gegensteuern - mit einem ganz einfachen Mittel.

Die Präsidentin der deutschen Finanzaufsicht Bafin, Elke König, spricht sich für eine klare Risikobewertung von Finanzprodukten aus. Sie brachte eine Ampel ins Gespräch, bei der "Rot für hoch riskante Produkte, Gelb für weniger riskante und Grün für Anlagen mit relativ geringem Risiko" stehe, sagte König der "Zeit". Es sei zwar schwierig, die Grenzen zu ziehen, aber "die Frage einer Ampel gehört auf die Agenda". Die Idee solle ernsthaft geprüft werden, "selbst wenn das bedeutet, dass wir Produkte und Anleger in Schubladen stecken".

König äußerte sich im Zusammenhang mit der Pleite des Windparkfinanzierers Prokon im Januar. Das Unternehmen hatte durch den Verkauf von Genussrechten etwa 1,4 Milliarden Euro von rund 75.000 Anlegern eingenommen. Für viele Kleinanleger ist ungewiss, ob sie von ihrem investierten Geld noch etwas zurück bekommen.

Fall Prokon lange bekannt

Die Bafin wusste nach eigenen Angaben schon vor mehreren Jahren, dass Prokon Altanleger mit dem Geld neuer Anleger auszahlte. Eine Möglichkeit zum Eingreifen habe die Aufsichtsbehörde aber nicht gehabt. König verlangte vor diesem Hintergrund eine stärkere Regulierung durch die Politik. Es sei zu überlegen, "welche Finanzierungsformen unter Aufsicht gehören, vor allem wenn sie an Verbraucher vertrieben werden". Zudem müsse überdacht werden, "welche Produkte über Wurfblätter im Briefkasten oder auch in der Straßenbahn beworben werden dürfen - und welche nur über professionelle Berater verkauft werden können".

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte kürzlich Verbesserungen beim Anlegerschutz angekündigt. Es bleibe Ziel der Bundesregierung, "die Grauzonen im Finanzmarkt besser zu regulieren und zu beaufsichtigen", sagte er Ende Januar dem "Handelsblatt". So müsse etwa der Fall Prokon aufgearbeitet werden.

Die Bafin-Chefin äußerte sich in der "Zeit" auch zu den Bankenskandalen der jüngeren Zeit. Die Frage, ob die BaFin in  solchen Fällen höhere Bußgelder verhängen dürfe, bleibe auf der Tagesordnung, sagte sie. Die Bußgelder, die ihre Behörde bisher verhängen könne, seien "teils wirklich lächerlich".

Quelle: ntv.de, bad/AFP/rts

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