Umstrittene FinanzgeschäfteHSH-Banker erwarten Urteil

In Hamburg fällt ein Richter sein Urteil über sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank. Im Kern dreht es sich um die Frage: War es Zockerei, oder gingen die Banker ein vertretbares Risiko ein, als sie die umstrittene "Omega"-Transaktion durchwinkten?
Mehr als 30.000 Blatt Aktenmaterial, etliche Zeugen und Gutachter, 61 Verhandlungstage. Nach knapp einem Jahr Prozessdauer fällt das Landgericht Hamburg heute sein Urteil über sechs frühere Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank. Es wird spannend. "Wir betreten hier juristisches Neuland", hatte der Vorsitzende Richter Marc Tully zu Beginn des Prozesses gesagt. "Das ist für alle Beteiligten keine ganz glückliche Situation."
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen der frühere Vorstandschef Hans Berger, Ex-Finanzchef Dirk Jens Nonnenmacher und vier weitere Manager mit Freiheitsstrafen bis zu 22 Monaten auf Bewährung und Geldbußen bis 150.000 Euro für das Finanzgeschäft "Omega 55" büßen. Ihre Verteidiger haben allesamt Freisprüche gefordert.
Mit "Omega 55" wollte die Bank in der aufziehenden Finanzkrise Bilanzrisiken loswerden. Sie holte sich damit jedoch neue Risiken ins Haus, die sie beinahe in die Pleite getrieben hätten. Die Landesbank musste später von ihren Eignern Hamburg und Schleswig-Holstein - also den Steuerzahlern - mit Milliardensummen gerettet werden.
De Staatsanwaltschaft zufolge diente Omega dazu, die Eigenkapitalquote der Bank vor einem damals geplanten Börsengang zu "optimieren". Die HSH lagerte Immobilienkredite in eine Zweckgesellschaft aus und versicherte sie bei der Bank BNP Paribas gegen Ausfall, was die Bilanz deutlich entlastete. Doch das Geschäft hatte eine Kehrseite: Die HSH musste von der BNP Risiken eines Wertpapierportfolios übernehmen, das in der Finanzkrise massiv an Wert verlor.
Den wirtschaftlichen Schaden durch das Geschäft beziffert die Staatsanwaltschaft auf knapp 53 Millionen Euro. Die Verteidiger der Vorstände wehrten sich gegen die Vorwürfe. Das "Omega"-Geschäft sei zu marktgerechten Konditionen abgewickelt worden. Für spätere Schäden im Zuge der Finanzkrise seien die Vorstände nicht haftbar zu machen. "Vorstände sind keine Wahrsager", sagte Nonnenmachers Anwalt. Unternehmerische Entscheidungen seien immer einem Risiko unterworfen, ergänzte ein anderer.
Die Urteilsbegründung dürfte deshalb interessant werden. Denn ob der Vorwurf der Untreue auf Finanzprodukte wie "Omega 55" übertragbar ist, ist juristisch bislang ungeklärt. Im Kern geht es darum, ob sich Vorstände auf Vorlagen der Fachabteilungen blind verlassen dürfen, oder sich selbst vergewissern müssen, ob die Unterlagen richtig sind. Die Vorlage für das "Omega"-Geschäft wurde kurz vor Weihnachten 2007 von den Vorständen gegengezeichnet, was die Staatsanwaltschaft als völlig unzureichend ansieht. "Je komplexer und risikoreicher ein Geschäft ist, desto größer ist die Informationspflicht der Vorstände."
"Frühstücksdirektoren"
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wies die Vorlage für den "Omega"-Beschluss erhebliche Mängel auf, die die Vorstände zu Nachfragen hätte veranlassen müssen. Die Banker hätten jedoch den Angaben der Fachabteilungen im Kreditantrag "im Blindflug" vertraut und nach "Frühstücksdirektoren-Art" unterschrieben. Getrieben worden seien sie dabei vom Ehrgeiz, die HSH an die Börse zu bringen und den damit verbundenen persönlichen Vorteilen wie höheren Vorstandsgehältern. Laut Anklage haben die Banker ihre Sorgfaltspflichten grob verletzt.
Das sehen die Manager anders. "Ich halte meine Entscheidung auch nach Lektüre der in weiten Teilen empörenden Anklageschrift nach wie vor für richtig", sagte der damalige Kapitalmarkt-Vorstand Jochen Friedrich zu Beginn des Prozesses. Auch Ex-Vorstandschef Hans Berger hält die Anklage für "völlig inakzeptabel". Immer wieder stießen im Gerichtssaal ganz unterschiedliche Welten zusammen, in denen Banker und Juristen leben. "Es sind viele wichtige unternehmerische Entscheidungen zeitnah zu treffen und der Vorstand hat keine Möglichkeit, sich Jahre mit einer einzigen Entscheidung auseinanderzusetzen, wie die Justiz in einem Strafprozess", merkte Nonnenmacher an.
Die Verteidigung plädiert dafür, die Ermessensspielräume von Vorständen durch ein Urteil nicht weiter einzuschränken. Risikofreude sei kein Schimpfwort, sondern ein vom Kapitalismus gefordertes Element der Unternehmenssteuerung, sagte der Anwalt des früheren HSH-Chefs Hans Berger. Transaktionen zur Risikoentlastung dienten weder der Manipulation noch seien sie exotisch. Für die Finanzkrise könne der Vorstand nicht verantwortlich gemacht werden. "Der Angeklagte war Vorstand und kein Hellseher", sagte Rechtsanwalt Otmar Kury. Für die Annahme, der damals geplante Börsengang sei das Motiv für die riskante Transaktion, gebe es keinen Anhaltspunkt. Ähnlich argumentierten die Anwälte der anderen Angeklagten.
Wie das Urteil auch ausfällt: Ausgestanden ist für die HSH-Vorstände die Causa "Omega 55" sowieso noch nicht. Drei von ihnen streiten bereits in einem zivilrechtlichen Schiedsverfahren mit ihrem früheren Arbeitgeber, der Schadenersatz in Millionenhöhe geltend macht. Abgesichert sind die Manager über eine Versicherung. Außerdem wird die unterlegene Seite vermutlich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen.
Berger kostete der Deal den Job. Auf ihn folgte auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 Nonnenmacher, der zuvor Finanzvorstand des Instituts war. Er musste die Bank 2011 im Streit mit den Eignern verlassen und erhielt seine Bezüge aus den noch laufenden Verträgen in Höhe von vier Millionen Euro ausgezahlt.