Der Börsen-Tag

Der Börsen-TagAir Berlin muss Emissionszertifikate zurückgeben

20.01.2022, 12:06 Uhr
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(Foto: picture alliance / Daniel Karman)

Wenn eine Fluggesellschaft nicht mehr fliegt, stehen ihr ab diesem Zeitpunkt keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr zu. Die Ausgabe solcher Zertifikate an den Insolvenzverwalter sei nicht mit dem Zweck des EU-Emissionshandelssystems vereinbar, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter von Air Berlin.

Die deutsche Fluggesellschaft ist seit Ende 2017 insolvent. Sie hatte von der Deutschen Emissionshandelsstelle Treibhausgaszertifikate für die Jahre 2013 bis 2020 bekommen. Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden sie nach der Insolvenz wieder zurückgenommen. Dagegen klagte der Insolvenzverwalter vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts bat.