Der Börsen-TagEU-Kommission nennt Details zu Einnahmengrenze für Energiefirmen
Die Einnahmen von Unternehmen, die Strom aus anderen Quellen als Gas produzieren, sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig ab 180 Euro je Megawattstunde eingezogen und an belastete Verbraucher umverteilt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentierten EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans und die EU-Energiekommissarin Kadri Simson in Straßburg.
Die Gewinnobergrenze bei 180 Euro je Megawattstunde würde dem Vorschlag zufolge für Produzenten von billigerem Strom aus Sonne, Wind oder Atomkraft gelten.
Auch eine Sonderabgabe der Öl- und Gaskonzerne ist Teil des Gesetzesvorschlags. Sie müssten demnach 33 Prozent der Gewinne abgeben, die über 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn der vergangenen drei Jahre liegen.
Zudem schlug die EU-Kommission Stromsparmaßnahmen vor. In Spitzenzeiten soll der Verbrauch verpflichtend um mindestens 5 Prozent reduziert werden. Insgesamt sollten die EU-Länder ihren Stromverbrauch freiwillig um 10 Prozent senken.