Der Börsen-Tag Flugstorno wegen Streiks: Airlines müssen entschädigen
23.03.2021, 12:21 UhrWerden Flüge aufgrund von Streiks bei einer Airline gestrichen, haben Fluggäste nach einem Urteil des EU-Gerichts Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Streiks sind nach der Entscheidung kein "außergewöhnlicher Umstand", der die Fluggesellschaft von der Erstattungspflicht befreit, weil es sich um einen nicht kontrollierbaren externen Einfluss handelt. Geklagt hatte das Fluggastrechteportal Airhelp gegen die skandinavische Airline SAS. (AZ: C-28/20)
Quelle: ntv.de