Der Börsen-Tag

Der Börsen-TagGericht: Post-Portoerhöhung 2016 bis 2018 war rechtswidrig

28.05.2020, 09:02 Uhr

Die Erhöhung des Portos für den Standardbrief der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig rechtswidrig. Der Dax-Konzern hatte damals das von 62 auf 70 Cent erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt.

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(Foto: imago images / photothek)

Die im Jahr 2015 vom Bund erlassenen Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung, die die Grundlage für die Erhöhung bilden, seien aber unwirksam, entschied das Gericht.