Der Börsen-Tag
Der Börsen-TagGericht: Post-Portoerhöhung 2016 bis 2018 war rechtswidrig
28.05.2020, 09:02 Uhr
Die Erhöhung des Portos für den Standardbrief der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig rechtswidrig. Der Dax-Konzern hatte damals das von 62 auf 70 Cent erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt.
Die im Jahr 2015 vom Bund erlassenen Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung, die die Grundlage für die Erhöhung bilden, seien aber unwirksam, entschied das Gericht.