Der Börsen-TagGerichtsurteil: Manipulierte VWs dürfen weiter fahren
Die Konsequenzen wären möglicherweise gewaltig gewesen - auch für den VW-Konzern ...
Aber die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung manipulierter Dieselfahrzeuge gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass die DUH nicht klageberechtigt sei. Außerdem sei die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führten, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhielten.
Die DUH wollte erreichen, dass bestimmten Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns, die in Düsseldorf zugelassen sind, die Betriebserlaubnis entzogen wird.
Nach Durchführung von Software-Updates liefen die Motoren dauerhaft in dem Modus, der auf dem Rollenprüfstand die Grenzwerte einhalte, so das Gericht. Nach dem EU-Kfz-Zulassungsrecht komme es nur darauf an, die Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand einzuhalten. Der Abgasausstoß auf der Straße sei zulassungsrechtlich unerheblich.
Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu Stilllegungen betroffener Pkw zu zwingen.
