Der Börsen-Tag
Der Börsen-TagKonzerne dürfen Russland-Verluste nicht abschreiben
02.05.2022, 15:15 Uhr

Deutsche Unternehmen, die wegen des Angriffskriegs und Sanktionen Milliarden Euro an Forderungen und Beteiligungswerten in Russland und der Ukraine verlieren, dürfen die Verluste nach deutschem Steuerrecht laut "Wirtschaftswoche" nicht abschreiben. Verluste bei Tochtergesellschaften in Russland und der Ukraine würden sich "bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer der inländischen (Mutter-)Gesellschaft nicht einkommensmindernd auswirken", teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Blattes mit.
Damit dürfen viele Gesellschaften wie Obi, SAP oder Henkel, die ihr Russland-Geschäft aufgeben, ihre dabei entstehenden Verluste nicht beim Finanzamt geltend machen.