Der Börsen-Tag Rechtsstreit um VW-Vergleiche muss neu verhandelt werden
30.09.2025, 17:18 UhrDas Oberlandesgericht (OLG) Celle muss sich noch einmal mit den Haftungsvergleichen von Volkswagen mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab den Rechtsstreit um die Zustimmung der VW-Hauptversammlung zu den Vergleichen nach Celle zurück, wo nun erneut verhandelt und entschieden werden muss.
Volkswagen hatte im Juni 2021 mit Winterkorn und Stadler Haftungsvergleiche über mögliche Schadenersatzansprüche sowie darauf bezogene Deckungsvergleiche mit sogenannten D&O-Versicherern geschlossen. Diese "Directors-and-Officers"-Versicherungen können Unternehmen für ihre Führungskräfte abschließen und sie damit vor Haftungsansprüchen schützen. Die Gesamtsumme belief sich auf gut 288 Millionen Euro. Ex-VW-Chef Winterkorn selbst zahlte 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Stadler 4,1 Millionen Euro. Die VW-Hauptversammlung stimmte diesen Vergleichen im Juli 2021 mit großer Mehrheit zu. Doch Kapitalanlegerschutzvereinigungen hielten die Beschlüsse für nichtig und zogen vor Gericht. Das Landgericht Hannover wies ihre Klage zunächst ab, und auch das OLG Celle wies die dagegen eingelegte Berufung zurück. Die Kläger legten Revision ein, sodass der Fall am obersten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe landete.
Quelle: ntv.de