Der Börsen-Tag Rückschlag für Ryanair
Die Billigfluggesellschaft Ryanair darf nach einem Gerichtsurteil nicht 16 Piloten aus den Niederlanden ins Ausland versetzen. Ein Gericht im südniederländischen Den Bosch stoppte die geplante Zwangsversetzung. Ryanair kündigte Berufung gegen das Urteil an. Das irische Unternehmen hatte den Piloten am 1. Oktober mitgeteilt, dass sie zum 4. November versetzt würden, da der Standort in Eindhoven geschlossen werde.
Die Piloten hatten dagegen geklagt und angeführt, dass die Zwangsversetzung eine Reaktion auf die jüngsten Streiks von Mitarbeitern sei. Darin gab das Gericht den Piloten nun recht: "Es hat allen Anschein, dass der Beschluss als Sanktion auf frühere Streikaktionen genommen wurde."
Ryanair hatte erklärt, dass der Standort in Eindhoven aus Kostengründen aufgegeben werde.