Der Börsen-Tag VW-Richter errechnet verursachten Schaden
Im milliardenschweren Anleger-Prozess gegen Volkswagen und die Porsche SE hat das Gericht erste Überlegungen über die Berechnung eines möglichen Schadens präsentiert. Richter Christian Jäde sagte am vierten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Abgasskandals durch die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 und der Ad-Hoc-Mitteilung von Volkswagen am 22. September, sei der Kurs der Stammaktie um 31,08 Prozent eingebrochen.
Bereinigt um die allgemeine Entwicklung des Leitindex Dax in dieser Zeit ergebe sich ein Kursverlust je VW-Aktie von 27,58 Prozent, so der Richter. Den sich daraus ergebenden Kursdifferenzschaden je Stammaktie bezifferte er auf 44,50 Euro. Jäde machte klar, dass dies lediglich erste Überlegungen seien, die durch Gutachten und weitere Beratungen vor Gericht noch untermauert werden müssten. Auch seien die Berechnungen nicht so zu verstehen, dass das Gericht bereits von einer Haftung von Volkswagen ausgehe.
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig verhandelt seit September über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal. Hinter der Musterklägerin stehen knapp 1700 vergleichbare Fälle, die Summe der Forderungen beläuft sich auf insgesamt neun Milliarden Euro.