Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Wirecard-Aktionäre müssen sich wohl hinten anstellen

Im Juni 2020 hatte die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. (Archivbild)

Im Juni 2020 hatte die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. (Archivbild)

Die Aktionäre von Wirecard dürfen wohl doch nicht auf eine Entschädigung für ihre Kursverluste aus der Insolvenzmasse hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 13. November sein Urteil verkünden, ob die Aktionäre den Gläubigern gleichgestellt werden oder ob ihre Schadenersatzforderungen doch nachrangig sind.

Der Vorsitzende Richter Heinrich Schoppmeyer verwies am Ende der mündlichen Verhandlung auf den Verkündungstermin in vier Wochen. "Beide Seiten haben gute Argumente", sagte Schoppmeyer. Er verwies aber mehrfach auf die Insolvenzordnung, die auch eine Verteilungsordnung enthalte. Danach kommen Eigentümer erst zum Zuge, wenn alle Gläubiger befriedigt sind.

Quelle: ntv.de

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