Millionenhilfe für La PostePost wehrt sich erfolgreich
Die Deutsche Post hat im Kampf gegen eine staatliche Kapitalspritze für ihre belgische Konkurrentin La Poste einen wichtigen Sieg errungen. Die EU-Kommission hätte die Kapitalerhöhung um fast 300 Mio. Euro genauer prüfen müssen, entschied das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg.
Die Deutsche Post hat im Kampf gegen eine staatliche Kapitalspritze für ihre belgische Konkurrentin La Poste einen wichtigen Sieg errungen. Die EU-Kommission hätte die Kapitalerhöhung um fast 300 Mio. Euro genauer prüfen müssen, entschied das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg. Weil die Brüsseler Behörde dies nicht getan habe, sei ihre Entscheidung zugunsten der belgischen Post nichtig.
Die Deutsche Post und ihre Pakettochter DHL International hatten ein förmliches Prüfverfahren verlangt, um offiziell Stellung zur Kapitalerhöhung bei ihrer belgischen Konkurrentin nehmen zu können. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission genehmigten den Schritt im Sommer 2003 aber im einfachen Verfahren. Das war nach Auffassung des Gerichts nicht rechtmäßig, weil eine Reihe von Anhaltspunkten auf "ernsthafte Schwierigkeiten" der Kapitalerhöhung hingedeutet habe.
Die Kommission habe den Fall seinerzeit sieben Monate lang geprüft - viel länger als die dafür vorgesehene Frist von zwei Monaten. Außerdem habe sie trotz mehrerer Treffen mit den belgischen Behörden dreimal ergänzende Informationen eingeholt, stellten die Richter fest. Die Genehmigung der Kapitalerhöhung um 297,5 Mio. Euro sei deshalb nichtig. Das Gericht entschied aber nicht, ob es sich in der Sache um eine rechtswidrige Beihilfe handele.
Die Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Dieser Widerspruch darf sich jedoch nur auf Rechtsfragen beschränken. Man werde das Urteil genau prüfen, sagte Behördensprecher Jonathan Todd. Dazu habe die Kommission zwei Monate Zeit. Falls sie den Richterspruch akzeptiert, müsste sie die Prüfung des Falles im vertieften Verfahren neu aufrollen. Das hat sie nach vergleichbaren Urteilen schon getan.