Frage & Antwort

Frage & Antwort, Nr. 196 Dürfen Geschwister gleich heißen?

Auch wenn Kinder gleich aussehen, dürfen sie nicht die gleichen Vornamen tragen.

Auch wenn Kinder gleich aussehen, dürfen sie nicht die gleichen Vornamen tragen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Dürften meine Kinder, die ich noch nicht habe, alle den gleichen Vornamen tragen? (fragt Christoph Z. aus Cottbus)

"Das geht nicht, denn der Vorname soll nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrücken, dafür gibt es ja die Nachnamen, sondern die Person innerhalb der Familie identifizieren. Mit gleichen Vornamen bei Geschwistern könnte es schnell zu Verwechslungen kommen", erklärt Gabriele Rodriguez von der Vornamenberatung in Leipzig."Kein Standesamt würde in Deutschland erlauben, dass die Geschwister in einer Familie die gleichen Vornamen bekommen", ergänzt die Expertin. Es gibt jedoch Fälle, in denen Geschwister mehr als einen Vornamen haben und der zweite oder sogar dritte Vorname der Kinder der gleiche ist. Ebenso kann der Vater dem Sohn den gleichen Vornamen geben, obwohl heute auch davon die Standesämter eher abraten. "Die Weitergabe des Vornamens des Vaters an den Sohn wird heute nicht mehr so häufig praktiziert wie früher, da nicht mehr so großer Wert auf die Weitergabe von Traditionen gelegt wird", ergänzt Rodriguez.

Eindeutige Nachnamen dürfen nicht als Vornamen gewählt werden.

Eindeutige Nachnamen dürfen nicht als Vornamen gewählt werden.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Grundsätzlich gilt, dass die Eltern mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht bei der Wahl des Vornamens für ihr Kind frei sind. Eingeschränkt wird diese Freiheit jedoch durch den Staat in Form des Standesbeamten, wenn das Kindswohl beeinträchtigt wird. Die Standesämter richten sich also bei der Eintragung von Vornamen nach bestimmten Vorgaben. Die Verfahren der formellen Erteilung von Vornamen beim Standesamt basiert auf Regelungen des Personenstandsgesetzes (PStG) und der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) sowie den Dienstanweisungen für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA). Demnach können zum Beispiel Familiennamen wie Müller oder Schneider nicht als Vornamen zugelassen werden. Auch Fantasienamen oder Bezeichnungen von Gegenständen sind als gewählte Vornamen unzulässig. Die Anzahl der Vornamen ist mit höchstens sieben begrenzt.

Ablehnungen zum Wohl des Kindes

"Wenn Eltern ihre Kinder Meningitis, Pilulla oder Whiskey nennen wollen, dann wird das von dem Standesbeamten zum Wohle des Kindes grundsätzlich abgelehnt", erklärt Rodriguez, "denn Vornamen sollten für das Kind geeignet sein." Auch die Namen von Persönlichkeiten der Geschichte wie Lenin, Hindenburg oder Angela Davis wird kein Standesbeamter eintragen.

In der Geburtsurkunde werden alle Namen des Kindes eingetragen.

In der Geburtsurkunde werden alle Namen des Kindes eingetragen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Vorname sollte zudem einen eindeutigen Hinweis auf das Geschlecht des Kindes geben. Bei geschlechtsneutralen Namen wie Jamie, Joni, Taylor, Tiger, Blue, Charly oder Deniz muss ein zweiter Vorname gewählt werden, der eindeutig als Jungen- oder als Mädchenname identifiziert wird. "Ich hatte jedoch schon den Fall, dass bei einem sogenannten zwischengeschlechtlichen Kind nur der geschlechtsneutrale Name durch den Standesbeamten eingetragen wurde. Auf das Kriterium der Geschlechtseindeutigkeit durch den Namen wurde hier bewusst verzichtet", erzählt Rodriguez aus ihrer Praxis.

Auch Zwillinge oder Drillinge müssen über ihre Vornamen eindeutig auseinandergehalten werden können. Zumindest der erste Name oder die Namenkombinationen müssen sich unterscheiden. Sogar die Bezeichnungen der alten Römer Primus oder Secundus für den Erst- und den Zweitgeborenen wären heute als zweite Vornamen denkbar.

Übrigens: Halten Väter an der Tradition der Namensweitergabe an ihre Söhne fest, können sie die Bezeichnung Junior als weiteren Vornamen wählen oder ihren Namen um die Endung -son erweitern, wie zum Beispiel Dirk und Dirkson.

Quelle: ntv.de

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