Auto

"Hat doch nicht gestört"Abschleppen rechtmäßig

02.12.2008, 09:00 Uhr

Künftig dürfen Behörden auch dann Abschleppen, wenn keine unmittelbare Behinderung anderer vorliegt. Das gilt vor allem für Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätze.

"Der hat da doch niemanden gestört" - damit können sich Falschparker nicht rausreden. Ein falsch geparktes Auto darf auch dann abgeschleppt werden, wenn keine unmittelbare Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

Dies erläutert der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Das gelte zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug auf einem Gehweg oder in einer sogenannten Feuerwehranfahrtszone steht. Auch wenn der Wagen zum Beispiel auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wurde oder einen Fußgängerübergang blockiert, muss der Fahrer damit rechnen, das Auto bei seiner Wiederkehr nicht mehr aufzufinden, wo er es - unerlaubterweise - geparkt hat.