Auto

Gerüst ohne PlaneBaufirma haftet für Lackschäden

03.11.2008, 15:52 Uhr

Baufirmen sind verpflichtet, Gerüste mit Planen abzudecken und haften für mögliche Beschädigungen geparkter Autos, urteilte das Amtsgericht Frankfurt.

Baufirmen sind verpflichtet, Gerüste mit Planen abzudecken und haften für mögliche Beschädigungen geparkter Autos. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht gab in dem Fall der Klage einer Autohalterin statt und verurteilte eine Baufirma zur Zahlung von rund 3000 Euro Reparatur- und Gutachterkosten (Az: 32 C 996/07-48).

Ohne das Gerüst mit einer Plane abgedeckt zu haben, verrichteten Bauarbeiter an einer Fassade umfangreiche Arbeiten mit Spritzbeton. Das in zehn Metern Entfernung geparkte Fahrzeug der Klägerin wurde dabei durch umherfliegende Betonteile erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Firma machte geltend, nicht die Verursacherin der Schäden an einem derart weit entfernten Fahrzeug gewesen sein zu können. Laut Urteil könne aber gerade unter großem Druck gesprühter Spritzbeton derartige Beschädigungen an weiter entfernt stehenden Autos verursachen. Weil die Firma die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert habe, müsse sie für den Schaden haften.