Montag, 13. Oktober 2008
Stellplatz für XXL-Autos: Erst prüfen, dann mieten
Besitzer eines überdurchschnittlich großen Autos müssen sich vor der Anmietung eines Garagenstellplatzes darüber informieren, ob das Fahrzeug überhaupt auf den Stellplatz passt.
Machen sie das nicht, bleiben sie auf den Mietkosten sitzen, auch wenn sie die Garage nicht nutzen können, so die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) in Berlin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ.: 423 C 11099/07).
Im verhandelten Fall hatte der Eigentümer eines großen Geländewagens einen Stellplatz in einer Tiefgarage für ein Jahr gemietet. Als er den Platz erstmals nutzen wollte, stellte er jedoch fest, dass dieser zu schmal für sein Auto war. Daraufhin kündigte er den Vertrag mit der Begründung, der Vermieter hätte ihm versichert, dass das Auto auf den Platz passen würde. Der Vermieter bestritt das.
Das Gericht verurteilte den Mieter jedoch zur Weiterzahlung. Wer einen Wagen mit so überdurchschnittlichen Abmessungen fahre, müsse sich selbst vor der Anmietung davon überzeugen, ob der angebotene Platz passt. Ansonsten handele er grob fahrlässig.
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