Freitag, 01. Juni 2007
Nicht verboten, aber gefährlich: Fahren ohne Schuhe
Es ist nicht verboten, privat barfuß zu fahren. Das Fahren ohne Schuhe oder mit lockeren Sandalen sei aber gefährlich, warnt der ADAC in München. So könnten zum Beispiel Fahrer vom Pedal abrutschen.
Kommt es jedoch durch das Barfußfahren zu einem Unfall, drohen dem Fahrer Geldbußen und strafrechtliche Folgen, berichtet der Automobilclub in seiner Zeitschrift "ADAC Motorwelt" (Ausgabe 6/2007). Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 322 Ss 46/07).
Wer auf Dienstfahrt barfuß oder mit Sandalen unterwegs ist und deshalb gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, riskiere ein Bußgeld - auch ohne dass es zu einem Unfall gekommen sein muss.
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