Montag, 21. Dezember 2009
Falschen Sprit getankt: Fahrer haftet
Der Motorschaden ist Sache des Fahrers, wenn der falsche Sprit in den Tank gefüllt wird. Die Tankstelle kann jedenfalls nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.Wer falschen Kraftstoff tankt, bleibt auf einem daraus folgenden Motorschaden in der Regel sitzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet.
In dem Fall wollte der Autofahrer den Tankstellenbetreiber und die Mineralölgesellschaft mit der Behauptung haftbar machen, die Anordnung der Zapfsäulen sei verwirrend (Az.: 2 U 155/08).
Das Gericht wies die Schadenersatzklage aber ab. Der Kläger hatte statt Diesel versehentlich Super-Benzin getankt. Dadurch kam es zu einem Motorschaden. Die Beschriftung und die farbliche Kennzeichnung der Dieselsäule und der Zapfpistole seien eindeutig, urteilten die Richter. Der Kläger sei unaufmerksam gewesen und könne dafür nicht andere haftbar machen.
dpa
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