Mittwoch, 12. November 2008
Punktekonto in Flensburg: Führerschein retten
Droht Fahrern der Führerscheinverlust, sollten sie schnell zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Indem sie ein solches Seminar absolvieren, können sie ihre Punkte reduzieren und den Schein unter Umständen behalten, so der TÜV Süd.
Dabei sei einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zufolge jedoch inzwischen ausschlaggebend, wann die Verstöße begangen wurden - und nicht wie bisher, wann deren Ahndung rechtskräftig wurde. Mit dem Urteil (Az.: 3 C 3.07, 3 C 21.07, 3 C 34.07) nahm das Gericht Punktesündern laut TÜV die Möglichkeit, auf Zeit zu spielen: Indem sie nach Überschreiten der Grenze von 17 erlaubten Punkten Widerspruch einlegten, wurde die Rechtskraft der Ahndung eines neuen Verkehrsverstoßes so lange hinausgezögert, bis alte Punkte abgebaut waren. Damit war der Führerscheinverlust vorerst abgewendet. Laut Urteil gilt jetzt für die Punktevergabe das "Tattagsprinzip".
Bei 18 Punkten im Flensburger Verkehrssünderregister ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. Der Gesetzgeber bietet den Sachverständigen zufolge jedoch schon frühzeitig die Möglichkeit, Punkte wieder vom Konto zu tilgen: So können zum Beispiel mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar bereits bei einem Kontostand von bis zu acht Punkten vier Punkte abgebaut werden.
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