Donnerstag, 11. Dezember 2008
Undichte Spritleitung: Kein Verschleiß-Teil
Eine undichte Kraftstoffleitung gilt auch bei einem älteren Gebrauchtwagen nicht als normaler Verschleiß, sondern als Sachmangel. Der Käufer hat dann aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht einen Anspruch auf Entschädigung.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor, auf das der ADAC in München hinweist (AZ.: 7 U 224/07). In dem Fall hatte die Klägerin bei einem Gebrauchtwagenhändler einen zehn Jahre alten Wagen gekauft. Zwei Monate später brannte der Motorraum aus, das Fahrzeug war danach nicht mehr fahrtüchtig. Ein Sachverständiger fand heraus, dass der Brand eindeutig durch ein Leck in der Kraftstoffleitung entstanden war. Die Geschädigte wollte den Wagen daher zurückgeben, was der Händler jedoch ablehnte.
Dem OLG zufolge handelt es sich bei einem solchen Leck jedoch um einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch wenn Gebrauchtwagenkäufer immer mit einem gewissen Verschleiß rechnen müssen, dürften sie trotzdem erwarten, dass der Motor beim Start nicht in Flammen aufgeht.
Hintergründe zur Nachricht
Auto
-
Droht neuer Streit an der Eifel?
Uhu-Schutz-Blitzer wieder aktiv
-
NCAP-Crashtest
Vier Autos - fünf Sterne
-
"Wir hatten unser Erbe verpfändet"
Ford bekommt Logo zurück
-
Wenn der Lack ab ist
Kia bietet Folie gegen Kratzer
-
Kult-VW für Sonnenanbeter
GTI erstmals "oben ohne"
-
Neues Gesicht für das Macho-SUV
Infiniti erneuert das Modell FX
-
Audi lockt mit Oberklasse-Features
A3-Diät gilt nicht an der Kasse
-
Hyundai gelingt mit i40 der Spagat
Lifestyler gegen Passat und Co.
-
Ford bietet Econetic-Variante
Focus kommt als Sparkünstler
-
Auf Nummer Sicher
Luftsack für die Fußgänger
-
Gipfelsturm mit Stromantrieb
Mitsubishi will elektrisch gewinnen
-
Malibu hierzulande noch unbekannt
Chevrolet bringt US-Topseller

