Mietwagen nach UnfallPreisvergleich notwendig
Mieten Autofahrer nach einem Unfall einen Ersatzwagen, sollten sie zuvor die Preise vergleichen, denn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss keine überdurchschnittlichen Preise zahlen.
Mieten Autofahrer nach einem Unfall einen Ersatzwagen, sollten sie zuvor die Preise vergleichen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers brauche überdurchschnittlich hohe Mietkosten nur zum Teil auszugleichen, teilt die Rechtsanwaltskammer Oldenburg unter Berufung auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit (Az:VI ZR 161/05 und VI ZR 237/05).
Um sicher zu gehen, dass Autovermieter keine überhöhten Preise verlangen, sollten Betroffene immer zwei bis drei Vergleichsangebote einholen.
Unfallopfer müssen sich dem Bundesgerichtshof zufolge wirtschaftlich vernünftig verhalten. Das bedeute, dass sie "Unfalltarifen" der Autovermieter nicht blindlings vertrauen dürften. Stattdessen könnten sie etwa mit Hilfe von vergleichenden Preislisten für Mietwagen überprüfen, ob ein Tarif dem Durchschnitt entspricht. Andernfalls dürften Unfallgeschädigte ein Angebot erst annehmen, wenn die Konkurrenz im Umkreis auch nicht günstiger ist.