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Montag, 29. Mai 2006

Führerschein verloren?: Prüfung im Ausland möglich

Deutsche Verkehrssünder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte ein Bayer, der seine deutsche Fahrerlaubnis verloren und in Österreich nach Ablauf der verhängten Sperrfrist einen neuen Führerschein erworben hatte.

Daniel Halbritter hatte im Jahr 2002 an seinem Wohnsitz in Österreich einen neuen Führerschein bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war die 1996 in Deutschland gegen ihn verhängte Sperrfrist von 18 Monaten schon abgelaufen. Das Landratsamt München lehnte es im Jahr 2003 dennoch ab, die österreichische Fahrerlaubnis in eine deutsche umzuschreiben. Begründung: Dafür sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung - im Volksmund "Idiotentest" genannt - nötig. Diese Begründung der Behörde verwarf der EuGH in seinem Urteil (Rechtssache C-227/05).

Nach Europäischem Recht müsse ein Mitgliedstaat den Führerschein aus einem anderen EU-Land anerkennen, wenn ein Verkehrssünder ihn nach Ablauf der Sperrfrist erworben habe, erklärten die Richter. Und bei einer Sachlage wie im entschiedenen Fall müsse die Fahrerlaubnis auch umgeschrieben werden.

Ende März hatten die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins beschlossen. Damit soll es Verkehrssündern erschwert werden, sich einen Ersatz für eingezogene Führerscheine im EU-Ausland zu beschaffen. Von 2012 an sollen die Behörden ihre Daten zu solchen Fällen über Grenzen hinweg austauschen.

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