Überfordertes KindGeschädigter in Beweispflicht

Bei Unfällen mit Kindern unter zehn Jahren ist der Geschädigte in der Beweispflicht, dass das Kind mit der Situation nicht überfordert war. Denn davon gehen die Gerichte automatisch aus.
Hat ein Kind unter zehn Jahren einen Verkehrsunfall verursacht, muss der Geschädigte beweisen, dass es nicht überfordert war. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift "BGH-Report" berichtet.
Denn bei einem Unfall sei das immer zu vermuten. Nur wenn der Geschädigte das Gegenteil beweisen könne, bleibe er nicht auf seinem Schaden sitzen (Az.: VI ZR 310/08).
Kind muss nur Alter nachweisen
In dem Fall klagte ein Fahrzeughalter gegen ein achtjähriges Mädchen. Das Kind war mit seinem Fahrrad gegen den ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Wagen des Mannes gestoßen. Der Kläger wollte den dabei entstandenen Schaden von rund 900 Euro ersetzt haben: Das Mädchen habe nicht nachgewiesen, durch die Situation überfordert gewesen zu sein.
Die Bundesrichter entschieden aber, das Kind müsse nur beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine zehn Jahre alt war. Dann dürften die Gerichte bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass das Kind überfordert war.