Ratgeber

Rechnungen verschicken Ab jetzt reicht eine E-Mail

Porto und Umschlag können sich Unternehmen in Zukunft sparen.

Porto und Umschlag können sich Unternehmen in Zukunft sparen.

(Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de)

Unternehmer und Selbständige haben ab sofort etwas weniger Aufwand: Sie dürfen ab 1. Juli Rechnungen elektronisch übermitteln, etwa per E-Mail, ohne weitere bürokratische Hürden. Bedingung ist, dass der Adressat diesem papierlosen Verfahren zugestimmt hat. Die Bundesregierung verspricht sich von diesem Bürokratieabbau langfristig Einsparungen in Milliardenhöhe. Kosten für Ausdrucken, Eintüten und Abschicken können sich die Unternehmen schließlich künftig sparen.

Rechnungen per E-Mail gab es zwar schon vorher. Bislang war dafür allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur nötig, was die Sache ziemlich kompliziert machte. Beim elektronischen Rechtsverkehr ohne Signatur kommt es nun darauf an, dem Empfänger die Echtheit der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit zu garantieren. Diese Gewährleistung kann im Einzelfall schon der manuelle Vergleich der Rechnung mit der Bestellung und gegebenenfalls dem Lieferschein sein, sagt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV).

Unverändert geblieben sind hingegen die erforderlichen Angaben, die eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss. Hier lauern in der Praxis auch weiterhin zahlreiche Fallstricke, warnt der DStV. Erleichterungen gelten diesbezüglich nur für Rechnungen über Kleinbeträge bis 150 €.

Quelle: ntv.de, ino

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