"Wucherndes Massengeschäft" Abzocke per Telefonrechnung
11.03.2011, 15:35 UhrTelefonbetrug beginnt mit einem freundlichen Anruf und endet mit ungewollten Abbuchungen vom Konto. Mit neuen, aber simplen Maschen machen Kriminelle ein Millionengeschäft. Verbraucherschützer sprechen von einer "modernen Form der Landplage".
Verbraucher sollten sich nicht nur ihre Kontoauszüge, sondern auch ihre Telefonrechnungen ganz genau anschauen. Polizei und Verbraucherschützer registrieren immer häufiger eine neue Masche von Telefon- und Gewinnspielbetrügern. Dabei werden die Konten der Opfer über Telefonrechnungen geplündert. Wolfgang Gatztke, der Chef des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, spricht von einem "wuchernden Massenphänomen". In einem Fall seien binnen weniger Tage 14.000 Opfer um insgesamt 670.000 Euro gebracht worden. Besonders Menschen über 60 Jahren seien im Visier der Betrüger, weil sie "höflich und aufgeschlossen" seien.
Alles beginnt meist mit einem freundlichen Anruf: "Sie wollen an unserem Gewinnspiel nicht mehr teilnehmen? Kein Problem, geben sie uns bitte ihre Kontonummer und wir stornieren für sie." Doch damit beginnen die Abbuchungen, oft mehrere hintereinander. Die Varianten seien vielfältig, warnt das LKA. Stets gehe es den Tätern aber darum, die Kontodaten in Erfahrung zu bringen.
Das Kriminalitätsfeld ist ein Millionengeschäft. Die gut organisierten Täter befehligen Call-Center und überrumpeln ihre Opfer mit ausgeklügelten Inkasso-Verfahren. Wer einmal auf die Machenschaften hereingefallen ist, der kann damit rechnen, dass die zwielichtigen Anrufe sich häufen, weil seine Daten zwischen den "Geschäftsleuten" wie eine kostbare Währung gehandelt werden.
Rückbuchen ist mühsam
Die Betrügereien hätten sich "zu einer modernen Form der Landplage entwickelt", sagt Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale NRW. Und eine Telefonrechnung anzufechten, sei ein "äußerst mühseliges Unterfangen". Weil erfahrungsgemäß etwa die Hälfte der Opfer nicht sofort storniert und rückbuchen lässt, ist das für die Täter lukrativ. Die Telefongesellschaften seien an den Machenschaften nicht beteiligt, sondern zum Inkasso sogar gesetzlich verpflichtet. "Diese Form des Inkassos ist nicht mehr tragbar", sagt Verbraucherschützer Müller und appelliert an die Politik: Telefonfremde Leistungen - wie die von Gewinnspielfirmen - sollten nur mit Zustimmung der Verbraucher abgerechnet werden dürfen.
Bei unbefugten Abbuchungen sollten die Opfer auf jeden Fall Strafanzeige erstatten, damit es für die Täter teuer wird, rät die Polizei. Verbraucherschützer und Polizei lobten einige Sparkassen, die dazu übergegangen seien, ihre Kunden zu alarmieren, wenn sich verdächtige Abbuchungen häuften.
Quelle: ntv.de, dpa