Ratgeber

Ermäßigter Steuersatz gilt Alleinunterhalter ist wie Orchester

musiker_alleinunterhalter.jpg

(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)

Ob Polka beim Schützenball oder die Neunte im Festsaal: Die Darbietung von Alleinunterhaltern steht Aufführungen von Orchestern in nichts nach - zumindest im Steuerrecht.

In beiden Fällen unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden (16 K 290/09) und der Klage eines Alleinunterhalters gegen sein Finanzamt stattgegeben.

Das Amt wollte den Solo-Auftritt nicht als steuerbegünstigtes Konzert anerkennen. Falsch, urteilten die Richter. Der Konzertbegriff sei nicht auf Orchesterkonzerte begrenzt. Aufführende könnten auch Einzelpersonen sein. Um Musik-Qualität ging es im Verfahren nicht.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen