Nebenkosten ja, Darlehensraten nein Arbeitsagentur muss für Haus zahlen
26.04.2013, 15:10 UhrWenn ein Auszubildender bei der Arbeitsagentur Beihilfe für die Wohnnebenkosten beantragt, macht es keinen Unterschied, ob er eine Wohnung mietet oder Wohneigentümer ist.
Auszubildende haben auch Anspruch auf Mietbeihilfen, wenn sie in einer Eigentumswohnung wohnen. So muss die Arbeitsagentur einem Lehrling auch in diesem Fall die Nebenkosten zahlen, entschied das Sozialgericht Mainz (Az.: S 4 AL 194/1 1). Denn die Behörde darf nach Ansicht der Richter hier nicht ohne weiteres zwischen einer Miet- oder Eigentumswohnung differenzieren.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau 149 Euro Ausbildungsbeihilfe bekommen. Allerdings machte sie insgesamt rund 751 Euro Kosten für Kreditraten, Heiz- und Nebenkosten für das gemeinsame Haus mit ihrem Lebensgefährten geltend. Die Behörde verwies auf die Gesetzeslage, nach der nur bei Mietwohnungen, nicht aber bei Eigentumswohnungen, Aufwendungen bedarfserhöhend anzuerkennen seien.
Vor Gericht bekam die Frau teilweise Recht. Der Wortlaut des Gesetzes spreche von "Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten", urteilte das Gericht und kritisierte ältere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu der Thematik. Demnach bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich, dass nur die Nebenkosten einer Mietwohnung nicht aber die Nebenkosten einer Eigentumswohnung bei entsprechendem Nachweis anzusetzen seien. Da Nebenkosten von jedem nicht mehr bei den Eltern wohnenden Auszubildenden zu tragen sind, unerheblich ob er zur Miete oder in Eigentum wohnt, lasse sich für eine Differenzierung kein nachvollziehbarer Grund erkennen. Daher liege es sehr viel näher, den offenen Wortlaut des Gesetzes zugunsten der Klägerin auszulegen und die Nebenkosten auch bei Eigentumswohnungen anzuerkennen, argumentierte das Gericht.
Allerdings könne eine Arbeitsagentur nur höchstens 224 Euro im Monat übernehmen. Die Richter betonten zudem, es gehe nur um Nebenkosten, nicht um Darlehensraten.
Die Leistungen der Klägerin erhöhten sich durch den Erfolg bei Gericht um monatlich knapp 75 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, awi/dpa