Ratgeber

Nüchtern hinterm Steuer Auch Passiv-Kiffen kann den Lappen kosten

Bekifft Auto zu fahren, ist bekanntermaßen verboten. Weniger bekannt ist: Auch das passive Einatmen von THC-Rauch kann genügen, um schmerzliche verkehrsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Achtung: Auch Passivrauchen von Cannabis kann die Fahrerlaubnis kosten.

Achtung: Auch Passivrauchen von Cannabis kann die Fahrerlaubnis kosten.

(Foto: dpa)

Passives Kiffen kann zu einem Fahrverbot führen. Selbst durch das bloße Einatmen von THC-Ra uch, sei es möglich, den geringsten Grenzwert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr zu überschreiten. Darauf weist teilt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) in Berlin hin. Dieser Wert liege bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut.

Der Nachweis von passivem Kiffen ist aufgrund extrem sensibler Laborgeräte heute mit einem Drogentest gut möglich. Besteht der Verdacht auf Drogenmissbrauch, nutzt die Polizei zuerst einen Drogenschnelltest, um etwaige illegale Substanzen im Körper nachzuweisen. Mit solch einem Drogentest kann bestimmt werden, ob sich im Urin, Speichel oder Schweiß Abbauprodukte von Drogen befinden.

Wissenschaftliche Experimente der Universität Mainz hätten gezeigt, dass der Wert deutlich überschritten werden könne, ohne dass die Probanden an einem Joint gezogen haben. Bei den erreichten 6,3 Nanogramm wäre laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei möglich, so der VFBV.

Bereits 2004 hatte das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in diesem Sinne entschieden (Az.: 10 S 427/04): Jemand, der sich eine "erhebliche Menge von Cannabinoiden nur durch passives Mitrauchen zugeführt haben sollte" sei hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit nicht besserzustellen als ein Aktivraucher. In dem Fall hatte sich ein Mann für rund zwei Stunden in einem mit dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogenen Nebenraum einer Musikveranstaltung aufgehalten. Das hatte ihn die Fahrerlaubnis gekostet.

Während einer Verkehrskontrolle können Autofahrer nach Angaben des VFBV Drogenschnelltests ablehnen. Die Polizei dürfe nach Ermessen einen Bluttest anordnen - aber nur, wenn konkrete Hinweise auf Drogenmissbrauch vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Drogenspürhunde anschlagen oder es im Auto nach Haschisch riecht.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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