Trick beim Zoll funktioniert nicht Auto ist kein Reisegepäck
04.06.2013, 11:24 Uhr250 Euro zahlt ein deutscher Käufer in der Schweiz für einen gebrauchten Lancia. Ein Schnäppchen, noch dazu unter der Freigrenze von 300 Euro, die der Zoll für Reisemitbringsel anwendet. Doch gilt diese Wertgrenze auch für Autos?
Ein Gebrauchtwagen ist kein Reisemitbringsel. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg klargestellt und die Klage eines Autokäufers abgewiesen. Die Einfuhr eines Gebrauchtwagens fällt demnach nic ht unter die Reisefreimenge für persönliches Gepäck und kann nicht von Einfuhrabgaben befreit werden (Az. 11 K 2960/12).
Der Kläger hatte in der Schweiz für gut 250 Euro einen gebrauchten Lancia gekauft. Bei den deutschen Zollbehörden wollte er das Fahrzeug zum freien Verkehr anmelden. Er berief sich dabei auf die Freigrenzen für Reisemitbringsel, die im persönlichen Gepäck mitgeführt werden: Für Waren mit einem Gesamtwert von höchstens 300 Euro muss man in der Regel weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll bezahlen.
Auch das Auto sei Reiseausrüstung, argumentierte der Mann. Das Fahrzeug sei zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt gewesen, weil er damit aus der Schweiz nach Deutschland habe gelangen können.
Das Zollamt ließ das nicht gelten und berechnete Einfuhrabgaben von rund 78 Euro. Zu Recht, entschied nun das Finanzgericht und wies die Klage des Mannes ab. Ein Kraftfahrzeug sei ein Transportmittel. Als solches sei es schon aufgrund seiner Größe, nicht als Gepäckstück im Sinne des Befreiungstatbestands anzusehen. Der Erwerb eines Gebrauchtwagens gebe auch keinen Anlass, zur Erleichterung der Zollabfertigung auf die Erhebung von Einfuhrabgaben zu verzichten.
Quelle: ntv.de, ino