Donnerstag, 20. August 2009
Restschuldversicherung bei Kredit: Banken machen Kasse
Vor der Unterschrift sollte man alle Vertragsdetails genau prüfen.
(Foto: Peter Kirchhoff/ www.pixelio.de)
Eine Restschuldversicherung für den Ratenkredit kann diesen um bis zu acht Prozent teurer machen. Das hat eine Marktauswertung der unabhängigen Finanzberatung FMH. Untersucht wurden Policen, die mehrere Risiken abdecken. "Viele Banken drängen mehr oder weniger darauf, dass der Kunde zum Kredit auch eine Restschuldversicherung bei ihnen abschließt", erläutert FMH-Chef Max Herbst. Diese garantiert dem Institut in den analysierten Fällen die Fortzahlung der Darlehensrate bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Für einen Modellfall - ein 35 Jahre alter Mann schließt ein Darlehen von 10.000 Euro über eine Laufzeit von 36 Monaten ab - ergab die Auswertung, dass die Versicherung je nach Anbieter zwischen 500 und 950 Euro kostet. Bei einer Laufzeit von 60 Monaten liege der Preis zwischen etwa 637 und 1560 Euro. Diese Beträge fließen nicht in den Effektivzins ein - dieser bilde lediglich den Zinssatz inklusive aller Kosten des Vertrags ab. Die Versicherung sei eben kein Bestandteil des eigentlichen Kreditvertrags. Werden die Kosten eingerechnet, würde das den Zinssatz um drei bis acht Prozent erhöhen.
Der durchschnittliche Effektivzins für einen Ratenkredit über 36 Monate Laufzeit beträgt nach FMH-Angaben derzeit 7,69 Prozent. Dieser Wert könne also auf mehr als 15 Prozent hochschnellen. Nicht nur deshalb rät Herbst vom Abschluss einer Restschuldversicherung ab. "Der Schutz deckt häufig viele Fälle nicht ab: Die ersten drei Monate sind zum Beispiel aus dem Leistungskatalog ausgenommen, und im Fall von Arbeitslosigkeit sind nur die ersten zwölf Monate abgedeckt", erläutert Herbst. Anschließend zahle die Restschuldversicherung die Rate nicht mehr.
Wer nach einem Abschluss den Versicherungsvertrag widerrufen möchte, kann das laut Herbst völlig unabhängig vom Darlehensvertrag tun. "Das Widerrufsrecht besteht für 30 Tage - das ist im Kreditwesengesetz allgemein so geregelt. Und es gilt auch dann noch, wenn die Darlehensauszahlung schon begonnen hat.
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dpa
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