"Sie sind ein Schwein" Beleidigung des Vermieters hat Folgen
17.02.2014, 17:23 UhrIm Eifer des Gefechtes fällt bei Streitigkeiten schon mal das eine oder andere unüberlegte Wort. Problematisch wird es, wenn Beleidigungen artikuliert werden. Insbesondere dann, wenn dies gegenüber dem Vermieter geschieht.

Ein 82-jähriger Mieter erhielt die fristlose Kündigung, weil er «Pferdesalbe» benutzt. Foto: Kai Remmers
(Foto: dpa)
Die Beleidigung des Vermieters mit "Sie sind ein Schwein" ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mi eter und kann eine außerordentliche fristlose Kündigung nach sich ziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn zuvor keine erhebliche Provokation durch den Vermieter satt gefunden hat und die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch den Konflikt für ihn unzumutbar geworden ist. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 411 C 8027/13).
In dem verhandelten Fall soll der Mieter eines Zimmers in einem Arbeiterwohnheim in München einen Mitbewohner mit rassistischen Ausdrücken beleidigt haben. Deswegen stellte ihn sein Vermieter am im Februar 2013 im Hausflur im 4. Stockwerk des Wohnheims zur Rede. Nach Beendigung des Gesprächs rief der Mieter seinem Vermieter hinterher "Sie sind ein Schwein". Daraufhin erhielt er am Anfang März von seinem Vermieter die fristlose Kündigung. Weil der Mieter darauf nicht reagierte und nicht auszog, hat der Vermieter Ende März Räumungsklage gegen ihn eingereicht. Dagegen wehrte sich der Mieter.
Ohne Erfolg. Die zuständige Richterin gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter auf Räumung des Zimmers. Die Beleidigung "Sie sind ein Schwein" sei eine erhebliche Vertragsverletzung. Darüber hinaus ist von Seiten des Vermieters keine erhebliche Provokation dem Konflikt vorausgegangen. Auch hat sich der Mieter nachträglich nicht entschuldigt und keinerlei Verhalten gezeigt, das darauf hindeutet, dass er diese Entgleisung bereut und sie zukünftig nicht mehr vorkommen wird.
Im Gegenteil: Der gekündigte Mieter hat in seiner Klageerwiderung noch ausgeführt, dass der Vermieter wie gedruckt lügt und dumm daherrede. Dem Vermieter sei aufgrund der Beleidigung und des weiter bestehenden hoch angespannten Verhältnisses nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen, begründete das Gericht sein Urteil.
Quelle: ntv.de, awi