Wenn die Alarmanlage spinnt Besitzer muss bezahlen
07.09.2011, 11:50 Uhr
Fehlalarm kann teuer werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wer sein Eigentum durch eine Alarmanalage schützt, muss die Kosten eines Fehlalarms tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt klargestellt. Geklagt hatte der Inhaber eines Kiosks im pfälzischen Landau, der 120 Euro für einen Polizeieinsatz bezahlen sollte.
Die rote Rundum-Leuchte der Alarmanlage seines Kiosks war gegen 21.30 Uhr angesprungen, ein Passant informierte daraufhin die Polizei. Eine Streife fuhr zum Kiosk, konnte aber von außen keine Auffälligkeiten feststellen. Der Kioskbesitzer sollte für den Einsatz 120 Euro zahlen. Dagegen klagte er und machte geltend, es habe sich um einen einmaligen technischen Defekt gehandelt, der ihm nicht zugerechnet werden könne. Vorm Verwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg.
Alarm ohne erkennbaren Anlass sei bei technischen Anlagen eine typische Erscheinung und es sei nicht unangemessen, wenn der Benutzer für Fehlalarm gebührenrechtlich einstehen müsse, so die Urteilsbegründung. Es sei nicht gerechtfertigt, der Allgemeinheit die Kosten für den Fehlalarm aufzubürden.
Quelle: ntv.de, ino