Ratgeber

Straßenlaterne direkt vorm Haus Bewohner muss damit leben

Der Eigentümer eines Grundstücks muss den Bau einer Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Aktenzeichen: 1 A 10474/10.OVG).

In dem Fall ging es um eine Straßenlaterne im Abstand von rund zwei Metern vor einem Wohnhaus. Während der Neugestaltung des nahen Bahnhofsumfeldes wurde sie durch eine neue Straßenlaterne ersetzt - diese stand dann nur noch etwa zehn Zentimeter vom Wohnhaus entfernt. Der Kläger fühlte sich gestört und verlangte die Beseitigung.

Daraufhin verpflichtete das Verwaltungsgericht die Stadt, die Straßenleuchte so zu verändern, dass im Obergeschoss des Wohnhauses ein Lichteinfall von mehr als einem Lux vermieden wird. Die Stadt legte Berufung ein, und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied, dass der Kläger den von der Straßenlaterne ausgehenden Lichteinfall hinnehmen muss. In der Innenstadt sei ein Lichteinfall ortsüblich. Er stelle weder die Nutzung des Grundstücks infrage, noch führe er zu Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Hauses. Außerdem könnten die Bewohner die Rollläden schließen.

Quelle: ntv.de, dpa

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