"5,4 Millionen Opfer" im Internet Bundestag stoppt Kostenfallen
02.03.2012, 11:06 UhrIn Deutschland gebe es eine regelrechte "Abofallen-Industrie" für Abzocke im Internet, sagt ein CSU-Abgeordneter. Solche Kostenfallen sollen der Vergangenheit angehören. Der Bundestag beschließt eine Gesetzesänderung, die eine eindeutige Kennzeichnung vorsieht.
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt sein. Der Bundestag verabschiedete eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, um unseriöse Praktiken einzudämmen. Kunden müssen demnach klar über Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie einen Online-Vertrag abschließen.
Vor dem Absenden muss eine Schaltfläche mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen angezeigt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher.
Die Grünen kritisierten, dass keine Musterschaltfläche vorgeschrieben werde. Dies hätte weitere Tricksereien erschwert.
"Es hat sich mittlerweile eine ganze Abofallen-Industrie in Deutschland entwickelt", sagte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer. Einer Studie zufolge seien bereits 5,4 Millionen Bundesbürger Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet geworden. Das Gesetz solle deshalb auch das Vertrauen der Verbraucher in den Geschäftsverkehr im Netz stärken.
Oft seien Kostenfallen im Internet nicht nur "einfache Täuschungen", sondern auch unlauterer Wettbewerb, so das Bundesjustizministerium. Mit einer Unterlassungs- oder Beseitigungsklage könnten Wettbewerber gegen solche Unternehmen vorgehen, die sich unter Umständen mit solchen Angeboten strafbar machen. Bundesländer können auch Geldbußen verhängen.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa