Ratgeber

Trotz Schreibfehler in BehördenpostBußgeld muss bezahlt werden

22.12.2012, 11:20 Uhr
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Dringende Aktivität oder falsch geschriebene Namen gelten als Ausrede nicht. (Foto: picture alliance / dpa)

Meier, Meyer oder Maier? Nicht nur Namen werden auch in Behördenpost gerne einmal falsch geschrieben. Ein Argument, um einen Bußgeldbescheid zu ignorieren, ist das aber nicht.

Ein Bußgeldbescheid wird nicht dadurch unwirksam, dass er kleine Schreibfehler enthält. Das ist nur bei wirklich schwerwiegenden Patzern der Fall - insbesondere wenn die Identität des Verkehrssünders durch den Fehler nicht mehr eindeutig bestimmt werden kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht der ADAC aufmerksam.

Manchmal erhalten Autofahrer einen Bußgeldbescheid, auf dem zum Beispiel ihr Familienname falsch geschrieben ist. Viele hoffen, dass der Bescheid durch den Fehler ungültig ist - denn in diesem Fall müssen sie nicht zahlen. Kann der Betroffene jedoch mit Blick auf Vorname und Geburtsdatum eindeutig identifiziert werden, ist der Bußgeldbescheid trotz des Schreibfehlers wirksam.

Quelle: ntv.de, dpa