Dachlawinen können teuer werden Schäden nicht immer versichert
22.12.2010, 14:58 UhrSchäden durch Dachlawinen sind nicht in jedem Fall versichert. Vor allem Autofahrer sollten aufpassen. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Rutscht ein Schneeberg vom Dach und beschädigt ein Auto, zahlt im Normalfall die Vollkasko-Versicherung. Glasschäden sind auch von der Teilkasko des Autobesitzers gedeckt. Ein Autofahrer ohne Kasko-Schutz hat laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermutlich Probleme, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. "Es ist schwierig, den Hausbesitzer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar zu machen", sagt eine GDV-Sprecherin.
Ein Fußgänger, der von einer Dachlawine getroffen wird, habe möglicherweise bessere Chancen. "Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht ist aber sehr unterschiedlich." Sollte ein Hausbesitzer befürchten, dass Schnee von seinem Dach fallen könnte, sollte er den Bereich aber in jedem Fall absperren, rät der GDV mit Blick auf einen aktuellen Fall. Einem Autobesitzer aus Wenden im Sauerland hatte eine von einem Kirchendach gerutschte Dachlawine die Frontscheibe zerstört. Nach Auskunft der Olper Polizei entstanden mehrere Hundert Euro Schaden.
Zudem entschied das Landgericht Detmold, dass Parkplätze zwar nicht gesperrt, aber zumindest mit Warnhinweisen versehen werden (Aktenzeichen: 10 S 121/10, 10 S 135/10). Demnach müssen In dem Fall war im Februar 2010 Schnee von einem Dach auf ein vor einem Haus abgestelltes Auto gerutscht. Dabei wurden Motorhaube und Kotflügel beschädigt. Der Fahrzeughalter wollte die Reparaturkosten in Höhe von 2500 Euro vom Hauseigentümer ersetzt bekommen. Die Richter sprachen dem Kläger aber nur die Hälfte des Geldes zu. Ein umsichtiger Autobesitzer hätte sein Fahrzeug in dieser Situation nicht unter dem Dachüberhang abgestellt, hieß es zur Begründung.
Quelle: ntv.de, dpa