Beweise sichern Diese Policen zahlen für Sturmschäden
09.01.2015, 15:43 UhrHeftige Stürme drohen. Folge sind umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer und überflutete Keller. Die gute Nachricht: In der Regel übernehmen Versicherungen die entstandenen Schäden. Welche Police wann greift.
Deckt der Sturm das Dach ab, wird der Schaden über die Wohngebäudeversicherung reguliert.
(Foto: dpa)
Starke Winterstürme können am Haus und Auto großen Schaden anrichten. Betroffene sollten aber nicht sofort nach dem Sturm mit dem Aufräumen beginnen. Denn zerbrochene Glasscheiben und demolierte Gegenstände müssen für die Versicherung dokumentiert werden.
Beschädigte Gegenstände am Haus werden zum Schadensnachweis am besten aufbewahrt. Ist das nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Ist das Haus beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen. Der Liste werden Einkaufsbelege der beschädigten Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Hausbesitzer das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen. Hilfreich ist dann, zumindest den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis anzugeben. Von den Papieren sollten Betroffene vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.
Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. "Es gibt dafür keine genaue Frist", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. "Aber zu lange warten sollten Sie nicht." Als erste Maßnahme könne es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Auch ein Anruf könne genügen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.
Diese Versicherungen zahlen:
Dachziegel und Fensterscheiben
Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Wichtig zu beachten
Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke 8 vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.
Elektrogeräte und Möbel
Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden.
Auto
Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.
Quelle: ntv.de, awi/dpa